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Literatur & SpracheBrockhaus 1882

Casus werden in der Grammatik die verschiedenen Formen genannt, welche ein Nomen (Substantiv und Adjektiv) oder Pronomen zum Ausdruck der verschiedenen Beziehungen im Satze (direktes oder indirektes Objekt, Subjekt, Ort, Mittel u. s. w.) annehmen kann. Jeder C. ist aufzulösen in den allen einzelnen Casusformen zu Grunde liegenden Wortstamm und die Casusendung, welche die geforderte Beziehung ausdrückt, z. B. im lat. servus, servum ist servu, älter servo der Stamm, —s die Casusendung (Casussuffix) des Nominativs, —m die des Accusativs. Im Laufe der Sprachentwickelung verschmelzen gewöhnlich Stamm und Endung so, daß die Scheidung nur durch die wissenschaftliche Keu die der vergleichenden Grammatik möglich ist; die Schulgrammatik nimmt daher aus praktischem Bedürfnis oft willkürliche Abtrennungen von Casusendungen vor, z. B. &Wolf —esv, obwohl eigentlich zu trennen ist Wolfe— (Stamm), —8 (Casusendung). Die Gesamtheit der C. nennt man die Flexion oder Deklination des Nomens und Pronomens. Die indogerman. Sprachen haben ursprünglich acht C.; doch haben mehrere dieser Sprachen Verluste von C. erlitten, sodaß B. die deutsche nur vier hat, die griechische fünf, ie lateinische sechs, indem sie die übrigen Verhältnisse durch Wradositionen (d.) genauer bezeichnen. Neuere sehr abgeschliffene Sprachen, wie das Französische und Englische, haben der Form na fast gar keinen C. mehr, sondern bedienen sich entweder der Präpositionen, oder die Stellung des Wortes deutet genügend sein Verhältnis im Satze an. Die C.der kat. Sprache sind: Nominativ, Genitiv, Dativ, Accusativ, Vocativ und Ablativ; ursprünglich gab es im Indogermanischen dazu noch einen Locativ (C. des Ortes, Wo-Casus) und einen Instrumental (C. des Mittels), die beide noch in den heu-Man slaw. und litauischen Sprachen existieren. Man teilt die C. ein in C. recti oder unabhänige, Nominativ und Vocativ, welche zu andern atzteilen nicht in einem untergeordneten Verhältnisse stehen, und in C. obliqui oder Larhalenie en die sich in einem untergeordneten Verhältnis zu andern Teilen des Satzes befinden; zu ihnen gehören alle übrigen C.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 65Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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