FeedCharta (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Charta (lat.), Papier, Urkunde; C. nonerubescit, Papier errötet nicht (über eine Lüge), gebildet nach den Worten «Epistola non erubescito (Ein Brief errötet nichto) in Ciceros «Epistolae ad familiareso, 5, 12. „Bei den Römern hieß C. oder Chartula ursprünglich ein Blatt von der ägypt. Papyruspflanze und, weil diese als Schreibmaterial diente, überhaupt alles, worauf etwas geschrieben oder gezeichnet war, in welcher letztern Bedeutung das Wort auch im Deutschen gebraucht wird, z. B. Karte (Visiten⸗, Spiel⸗, Landkarte). Im Mittelalter bedeutet C. oder Diploma jede Urkunde, zuweilen im besondern Sinne eine solche, die wichtige Rechte und Freiheiten verbrieft, wie namentlich die berühmte Magna Charta (. d.) der Engländer. In Rücksicht auf diese wie auf die Charte Constitutionnelle Ludwigs XVIII. von Frankreich bezeichnet man mit Charte die Verfassungsgrundgesetze, für welche in neuerer Zeit der Name Konstitution (s. d.) üblicher geworden ist. In Portugal finden sich sogar beide Worte als Losungen entgegengesetzter hene Ber indem die 1826 durch Dom Pedro verliehene Verfassung von der französischen den Namen Charte entlehnt hatte, während die Cortesverfassung von 1821 den Titel Konstitution führte. Die radikale Partei in England nannte ihr Programm „Volkscharten, daher der Ausdruck Chartisten. (S. Chartismus.) ö

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 198Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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