Diplom (grch.) bezeichnete zunächst ein aus zwei Täfelchen zusammengefügtes Schriftstück, dann aber ohne Rücksicht auf die Form bei den Römern gegen Ende der Republik und besonders während der Kaiserzeit ein von den Kaisern selbst oder höhern Staatsbeamten ausgefertigtes Schreiben, durch welches einzelnen Personen gewisse Vorrechte oder Vorteile zuerteilt wurden. Insbesondere führten weich Namen die Empfehlungsschreiben, durch welche Kurieren und andern Personen, die im öffentlichen Auftrage reisten, auf den Stationen die nötigen Beförderungsmittel und Reisebedürfnisse zur Verfügung gestellt wurden. Im Mittelalter verschwand das Wort gänzlich aus der Geschäfts-Baarbel denn die Urkunden, deren wissenschaftlicher earbeitung später die Diplomatik (s. d.) ihren Namen verdankte, wurden damals mit den Namen charta, pagina, literae u. s. w. bezeichnet. Erst bei den Streitigkeiten über die Echtheit einzelner Urkunden im 17. Jahrh. kam das Wort wieder in Gebrauch, worauf es von Mabillon durch dessen WerkDe re diplomaticap in den wissenschaftlichen Spracheeingeln und von Joachim in die deutsche Sprache eingeführt wurde. Mabillon verstand unter diploma alle amtlichen Urkunden, insbesondere aus älterer Zeit. Da er aber in seinem Werke vorzugsweise nur von königlichen D. gehandelt hatte, so gab dies später Veranlassung, nur Ausfertigungen der Könige und Kaiser als diplomata zu betrachten, die Ausfertigungen der Päpste aber bullae, die geringerer Personen geistlichen und weltlichen Standes literae zu nennen. Andere wollten den Begriff des D. auf mit einem öffentlichen Siegel versehene Schriften, andere auf Schriften etwa bis zu Ende des 15. Jahrh., noch andere auf Pergamentschriften beschränkt wissen. Seitdem die Diplomatik in deutcher Sprache bearbeitet und für diploma das Wort rkunde eingeführt wurde, erweiterte sich wieder der Begriff des Wortes D. oder Urkunde, jedoch in so schwankender und ungehöriger Weise, daß z. B. nach Gatterers Definition sich fast alles Geschriebene als diplomata würde betrachten lassen. Die Zeit bechrän geschulten Archivare der jüngsten Zeit beschränken jedoch den Begriff der Urkunde (wofür nur noch selten das Wort D. gebraucht wird) auf diejenigen im Wege der Geschäftsführung entstandenen Schriften, welche zur Erinnerung oder Beglaubigung irgend eines Beschlusses oder Vorgangs von seiten der dabei Beteiligten absichtlich und beweiskräftig aufgesetzt sind. Alle übrigen, in unsern Archiven niedergelegten Schriftstücke werden dann unter dem Namen Akten zusammengefaßt. Zu letztern gehören somit auch die wichtigen Aufeichnungen über Besitz⸗, Dienst⸗, Rechts⸗ und Personalverhältnisse, als z. B. die Schenkungsbücher (Codices traditionum), die Heberollen, die Sal⸗, Lager⸗, Grund⸗ und Flurbücher, die Weistümer, Wilküren, Marktrechte u. dgl. Das Wort D. selbst hat sich gegenwärtig nur in beschränkterer Bedeu⸗! tung für Adelsbriefe sowie für die Urkunden über Erteilung alademischer Würden, die auch echaft in gelehrte Gesellschaften u. s. w. in Gebrauch erhalten.