FeedConsilium abeundi (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Consilium abeundi (lat.), d. h. der (leinem Studierenden erteilte) Rat, sich zu entfernen, ist die mildere Art der Wegweisung oder Relegation (s. d.) von der Universität, die temporäre Entziehung des akademischen Bürgerrechts, welche den auf diese Weise Verwiesenen jedoch nicht hindert, auf einer andern Universität seine Studien fortzusetzen. Nach Ablauf der Dauer der Wegweisung kann der Consiliierte von nenem um Immatrikulation nachsuchen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 567Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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