Defension (militärisch), soviel wie Landesverteidigung; außerdem auch das zu der Verteidigung einer Festung bestimmte Artilleriematerial; Defensionsgeschütze sind Festungsgeschütze. Aufrichtung des Landfriedens bis in das 18. Jahrh. bersaf die ganze Landesverteidigung und Kriegsverfassung, wie eine aus dem ehemaligen Heerbann hervorgegangene Landmiliz. Noch immer bestand die he den Ne zu Recht; denn unbestritten gebührte den Reichsfürsten und Reichsständen der Ritterdienst ihrer Lehnsleute, sowie die gemeine Folge ihrer Unterthanen, also auch das Recht, die waffenfähige Mannschaft militärisch zu organisieren. Im J. 1567 schreibt die württemb. Landesordnung vor, daß jeder Unterthan sich Wehr und Harnisch halten müsse. Als die Landsknechte zu theuer wurden, fing man an, Defensionsvolk, zunächst Fußtruppen, aufzustellen. Dies geschah in Brandenburg-Bayreuth 1520, in der Pfalz und in Bayern um 1600. In späterer Zeit wurden auch seitens der Lehnsleute und Landsassen Ritterpferde zur D. gestellt; doch wehrten sich die Stände gegen diese Neuerung, und die ganze Organisation der D. wurde durch Defensionsrezesse genau festgesetzt, in denen sich meistens die Einschränkung findet, die D. nur innerhalb des Landes verwenden zu dürsen. Die Defensioner wurden im Frieden nicht ausgebildet, sondern nur gemustert, auch stellten die Gemeinden möglichst schlechte Elemente, von denen man sich befreien wollte, zur D. ab. Dies veranlaßte beständige Klagen des Landes und der Generale. Einen sehr hohen Grad der Ausbildung erlangte die D. in Kursachsen. Dort wurden schon im J. 1613 zwei aus 1592 ¾ Ritterserden bestehende Regimenter und 9360 Mann Fußvolk in 13 Fähnlein errichtet, ferner 1600 Schanzgräber und Artholerey nebst 406 Heerfahrtswagen. Bei dieser D. wurden die Offiziere und ein Teil der Unteroffiziere beständig besoldet. Kursachsen bot seine D. von 1618 bis 1632 mehrfach auf und hat dieselbe auch außerhalb des eigenen Landes verwendet, aber ohne Nutzen; diese Truppen waren der Schrecken des eigenen Heeres. Im J. 1705 ging eine Defensionsabteilung nach dem Niederrhein, 1708 verwandelte König August der Starke die D. in acht Kreisregimenter, und 1716 wurde dieselbe ganz aufgelöst. In Bayern wurde die D. mit Landesfahne bezeichnet.