FeedDefterdar
Recht & StaatBrockhaus 1882

Defterdar (ein aus dem Persischen in das Türkische hinübergenommenes, mit dem arab. Deéfter, d. h. Buch, zusammengesetztes Wort) bedeutet eigentlich einen Buchhalter und war in dem frühern Staatsorganismus der Pforte der Titel des Großschatzmeisters, welcher die Staatseinkünfte in Empfang zu nehmen und zu buchen, sowie aus den in seinen Händen befindlichen Fonds den Truppen ihren Sold zu verabfolgen und die sonstigen Staatsausgaben zu bestreiten hatte. Der. D. war demnach gewissermaßen der Finanzminister des frühern Osmanenreichs, neben welchem aber die Sultane noch einen zweiten Beamten, den Has nadar Baschy, hielten, um ihre, zu zeiten bedeutendern, persönlichen Einkünfte in Empfang zu nehmen und zu buchen, aus welchen zunächst die Kosten der Hofhaltung bestritten und bisweilen der Staatsverwaltung Vorschüsse gemacht wurden. Dies letztere Amt besteht noch heute unter gleicher Benennung, während an die Stelle des D. in der Leitung der Reichsfinanzen der Maliji Näsiri, Finanzminister, getreten ist. Der Titel D. ist jetzt auf die obersten Finanzbeamten der Vilajets beschränkt. Defunctus (lat.), ein Verstorbener; Defuncta, eine Verstorbene; Defunktion, Ablebung, Tod.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 946Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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