FeedDemarkationslinie
Recht & StaatBrockhaus 1882

Demarkationslinie (Begrenzungslinie, vom deutschen nden nennt man im Völkerrecht die von zwei streitenden Parteien vertragsmäßig festgestellte Grenze zwischen ihren Besitzungen oder (im Kriege wischen den von keiner derselben militärisch zu überschranenden Landesteilen. So zog z.B. im 15. Jahrh., als Portugiesen und Spanier um die neuentdeckten Länder stritten, der Papst Alexander VI. nach friedlichem Vergleich eine D. 2700 km westlich von den Azoren durchs Weltmeer; was östlich davon liegt, — den Portugiesen gehören. Im J. 1848 ließ ie preuß. Regierung eine D. zwischen den überwiegend poln. und deutschen Teilen der Provinz Posen ziehen, in der Absicht, beide in Verfassung und Verwaltung vollständig zu trennen. Im J. 1871 wurde in den Friedenspräliminarien von Versailles die D. genau festgestellt, indem Frankreich auf alle Rechte und Ansprüche auf diejenigen Gebiete verzichtete, welche östlich von dieser Linie lagen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 33Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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