FeedJacobson (Heinr. Friedr.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Jacobson (Heinr. Friedr.), deutscher Rechtslehrer, geb. 8. Juni 1804 zu Marienwerder, studierte 1823—28 zu Königsberg, Berlin und Göttingen und habilitierte sich hierauf zu Königsberg, wo er 1831 eine außerord., 1836 eine ord. Profes⸗ — der Rechte erhielt und 19. März 1868 starb. Als Ergebnisse seiner Quellenforschungen in den Archiven und Bibliotheken Preußens und anderer deutscher Länder erschienen unter anderm die Kirchenrechtlichen Versucher (2 Bde., Königsb. 1831— 33) und die von Urkunden und Regesten begleitete „Geschichte der Quellen des Kirchenrechts des preuß. Staatso (3 Bde., Königsb. 1837—44). Letzterm Werke folgte Das evang. Kirchenrecht des preuß. Staats und seiner Provinzen (2 Bde., Halle 1864 —66), die erste wissenschaftliche Gesamtarbeit für diesen Teil der Rechtswissenschaft. Narnen s. Jakobus. de). ter, geb. 1. Mai 1805 in Königsberg, von israel. Abiunft, studierte daselbst Medizin und ließ sich 1830 in seiner Vaterstadt als Arzt nieder. Wegen seiner Bier Fragen, beantwortet von einem Ostreußen‘ (Mannh. 1841), worin er die Notwendigeit einer Verfassung darthat, des Hochverrats angeklagt, ward er von dem berliner Kriminalgericht zu 2½jähriger Festungsstrafe verurteilt, aber 1843 vom Kammergericht freigesprochen. Zwei Flugschriften, „Preußen im J. 18459 und „Das königl. Wort Friedrich Wilhelms III.b», verwickelten ihn abermals in eine Untersuchung, infolge deren er zu 2½ jähriger Festungsstrafe verurteilt, aber von dem ostpreuß. Tribunal ebenfalls freigesprochen wurde. J. begab sich 1848 nach Frankfurt a. M., saß im Vorparlament und wurde in den Funfziger-Ausschuß gewählt. Im Juni trat er in die (22. Mai eröffnete) preuß. Nationalversammlung ein, zu deren hervorragendsten Mitgliedern er gehörte. Er arbeitete namentlich für Organisation der sog. Volkspartei. In Berlin wurde er 1849 wieder in die Zweite Kammer gewählt, welche 27. April aufgelöst wurde. Hierauf begab er sich nach Frankfurt a. M. und trat dort an die Stelle Friedr. von Raumers in die Deutsche Nationalversammlung. Nach deren Auflösung ging er mit dem Rumpf nach Stuttgart und von da nach Baden und in die Schweiz, wo er in Vernex am Genfersee seinen Aufenthalt nahm. In Preußen des Hochverrats angeklagt, stellte sich J. in Königsberg, wurde aber von dem dortigen Geschworenengericht (8. Dez. 1849) freigesprochen. Erst seit 1858 beteiligte sich J. wieder am öffentlichen Leben, namentlich mit der Broschüre Die Grundsätze der preuß. Demokratiev (Berl. 1859). Im Herbst 1863 wurde er von dem zweiten berliner Wahlkreise ins Abgeordnetenhaus gewählt und beteiligte sich 1864 und 1865 an den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses. Der Session im Frühjahr 1866 wohnte J. nicht bei, weil er eine sechsmonatliche Gefängnisstrafe zu verbüßen hatte, die ihm wegen einer 1863 gehaltenen Wahlrede zuerkannt war. Auf Grund einiger inkriminierter Stellen in seiner Lebensbeschreibung Heinrich Simons (Berl. 1865) wurde er 1866 zu einer vierzehntägigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der große Umschwung der nationalen Verhältnisse, der 1866 eintrat, blieb ohne Einfluß auf J., der allmählich in der starren Konsequenz seiner Grundsätze, die ihn schließlich auf den sozialdemokratischen Standpunkt führten, aus der Gemeinschaft mit allen seinen frühern Parteigenossen heraustrat. Vom zweiten berliner Wahlkreise 1866 wieder in das Abgeordnetenhaus entsandt, hielt J. sich in der äußersten Opposition und votierte regelmäßig für Verweigerung des Budgets. Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870 und 1871 ließ der Generalgouverneur der Küstenlande, General Vogel von Falckenstein, mit einigen Stimmführern der radikal-sozialpolit. Demokratie auch J. in Haft nehmen, um deren Agitationen ein Ziel zu setzen. Er starb an den Folgen einer Steinoperation 6. März 1877 in Königsberg. Schon vor seinem Tode waren seine „Gesammelten Schriften und Redens (2 Bde., Hamb. 1872; 2. Aufl. 1877) erschienen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 766Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6