Deutsche Farben. Mit der Wiederaufrichtung des Deutschen Kaiserreichs im J. 1871 entbrannte von neuem der Streit über die sog. deutschen Farben, und namentlich in Süddeutschland erhoben sich wiederum viele Stimmen zu Gunsten der sog. alten deutschen Reichsfarben, des Schwarz-Rot-Gold. Diese angeblichen Reichsfarben beruhen jedoch auf einem Iuneier Bis zu Ende des Mittelalters war das deutsche Reichsbanner ein schwarzer einköpfiger Adler im goldenen Felde, was somit Schwarz und Gelb als Reichsfarben gibt. Daneben gab es aber noch andere Reichsfahnen in zum Teil andern Farben; so die Reichssturmfahne (Kriegsfahne), welche durch Verleihung Kaiser Ludwigs des Bayern im J. 1336 von Württemberg dem Heere vorangetragen werden sollte. Die Reichssturmfahne von damals bestand in einem an einer roten Stange mit silberner Spitze wehenden langgestreckten goldenen Banner mit dem der Stange mit dem Kopfe zugewendeten schwarzen Adler und war noch mit einem roten Schwenkel geziert, der wahrscheinlich als Blutfahne das Recht des Kaisers über Leben und Tod andeuten sollte. Auf einem Fahnentuche waren also Schwarz-Rot-Gold nicht vereinigt. In einem eckeintd aus der ersten Hälfte des 14. Jahrh. erscheint Kaiser Heinrich VII. nur mit dem einköpfigen schwarzen Adler im goldenen Felde, als dem Reichswappen auf seinem Schilde, während das Reichsbanner die Farben Rot und Gold senkrecht gestellt zeigt. Auch bis Ret Auflösung des Deutschen Reichs waren die Reichsfarben nur Schwarz und Gelb. Die schwarz-rot-goldene Trikolore ist erst durch die deutsche Burschenschaft nach 1815 aufgekommen und seitdem auch von andern patriotischen Vereinigungen als das Symbol nationaler Gesinnung aufgefaßt worden. Die Regierungen freilich verpönten diese Farben als Zeichen der Demagogie, und ein Bundesgesetz vom 5. Juli 1832 untersagte den Gebrauch aller nationalen Abzeichen außer den Landesfarben. Dieses Ausnahmegesetz wurde durch Bundesbeschluß vom 2. April 1848 aufgehoben, nachdem kurz vorher 9. März jene sog. deutschen Farben mit dem Reichsadler vom Bundestage als die Symbole deutscher Einheit anerkannt und als solche bei den deutschen Truppenkörpern eingeführt worden waren. Mit Eintritt der Reaktion wurde das Schwarz⸗-Rot-Gold wieder beseitigt und als Zeichen nationaler Gesinnung fast allgemein aufs neue polizeilich verfolgt. Nach Ausbruch des Deutschen Kriegs von 1866 erhielt das unter Befehl des Prinzen Alexander von Hessen +.7 8. Armeekorps (die sog. Reichsarmee) als Erkennungszeichen eine schwarz-rotgoldene Armbinde. In gewisser Hinsicht können indes Weiß-Rot als ehemalige Reichsfarben betrachtet werden; dies waren auch die Farben sämtlicher Reichsstädte und sind noch jetzt die Farben aller Städte, welche ehemals reichsunmittelbar waren, z. B. der drei .— Regensburgs, Nürnbergs, Frankfurts a. M., Straßburgs u. a. Erst 1871, nachdem die inzwischen eingeführten norddeutschen Bundesfarben Schwarz-Weiß-Rot Preu Vereinigung der Farben des Königreichs sreußen und der frühern Reichsunmittelbarkeit) auch von dem neuen Deutschen Reiche angenommen waren, wurde das Schwarz-Rot-Gold für immer offiziell beseitigt. Vgl. Zeichen, Fahnen und Farben des Deutschen Reichs historisch erörterto (Frankf. 1848); Bernd, «Die drei deutschen Farben und ein deutsches Wappen (Bonn 1848); Fürst Hohenlohe, «Die deutschen Farben Schwarz, Gold, Roto (Stuttg. 1866); Hildebrandt, Wappen und Banner des Deutschen Reichs » (Berl. 1870); Pallmann, «Zur Geschichte der deutschen Fahne und ihrer Farben » (Berl. 1870); «Die Kaiserfarbend (Wiesb. 1871).