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GeschichteBrockhaus 1882

Die Wohlhabenden und Gebildeten zogen es vor, sich um die einflußreichen Stellen am Hofe und bei der Centralverwaltung zu bemühen, und überließen die Richter- und Landpolizeiposten den kleinen Leuten, welche sich von denselben nähren wollten, sodaß die Wahlbeamten bald ebenso durch Bestechlichkeit berüchtigt waren wie die Beamten der Krone. Dazu kam, daß die Vornehmen an der Spitze des Staates, ferner die Günstlinge der Kaiserin, ja selbst die zur Durchführung der neuen Organisation ernannten Statthalter oder Generaleschränken lassen wollten und bei der Einführung der Organisation sie derart abzuschwächen wußten, daß jene gewahrt blieben. Immerhin waren Justiz und Polizei in der Hand des Adels und derselbe der bedeutendste Stand, der einzige, welcher eine gewisse Bedeutung im Staate hatte. Diese Bedeutung beruhte darauf, daß die Hälfte aller Bauern seine Leibeigenen waren, die völlig von seinem Ermessen abhingen, die seine Unterthanen waren. Das Recht, Leibeigene zu besitzen, war am Ende des 18. Fahrg. ein ausschließliches Recht des Adels geworden. Den Kriegsdienst betrachtete er als eine Art Vorschule, welche ihm den Zutritt zu den höhern Amtern öffnete. Während Katharina II. auf J. J. Sivers Anregung den Schwerpunkt der Verwaltung in die Provinzen hatte legen wollen, was dann freilich durch Willkür aller Art gehindert und illusorisch gemacht wurde, so zeigte sich seit Gründung und Organisation der Ministerien unter Alexander J. ein entgegengesetztes Bestreben: in die Ministerien war nicht bloß der Schwerpunkt der Verwaltung gelegt, sie zogen allmählich die Entscheidung auch in Detailfragen an sich. Die Selbstverwaltung in der Hand des Adels verlor auch die geringe [ Bedeutung, die sie noch gehabt hatte. Gegen Ende der Regierung des Kaisers Nikolaus wurden die vom Adel gewählten Kreispolizeichefs (semski isprawnik) durch Regierungsbeamte ersetzt. Durch die Aufhebung der Leibeigenschaft (1861) verlor der Adel die materielle Grundlage seiner Bedeutung, 20 Mill. Unterthanen; durch die Art und Weise der Durchführung wurde er 3 0 ökonomisch schwer geschädigt, ja in einzelnen Gegenden geradezu ruiniert. Dabei sind die dem Adel auferlegten ichweren Opfer wesentlich nutzlos gebracht worden. Durch das Gesetz über die Landschaftsinstitutionen (semskija uczrerdenija) wurden die Angelegenheiten der Selbstverwaltung in den Kreisen und Gouvernements dem Adel entzogen, wenn auch seinen Vertretern, den Adelsmarschällen, der Vorsitz in den Landschaftsversammlungen vorbehalten wurde. Durch die Gerichtsordnungen (ssudebnyje ustawy) vom 20. Nov. 1864 wurde dem Adel die Wahl der Richter entzogen. Jetzt wählt der Adel auf seinen Versammlungen, ab Welen von den Gouvernements⸗ und Kreis-Adelsmarschällen Predwoditel dworänstwa), nur noch einen Beisitzer der Kreispolizeibehörde, den Ehrenkurator des Gouvernementsgymnasiums, die Mitglieder der adeligen Vormundschaftsverwaltung (dworänskaja opeka), deren Vorsier der Kreismarschall ist. Die Adelsmarschälle sind ipso jure Mitglieder einer Reihe Komitees, denen Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung übertragen sind, z. B. der Schulräte, Gefängniskomitees u. a. Der petersburger Adel wählt neben der petersburger Kaufmannschaft eine Anzahl Glieder in den Rat der Reichskreditanstalten (ssowet gossudarstwennych kreditnych ustanowleni), der unter dem Vorsitz des Präsidenten des Reichsrats steht, aber ohne jede wirkliche Bedeutung ist, da die Verwaltung der Reichskreditanstalten thatsächlich in der Hand des Finanzministers liegt und der Rat dessen Bericht entgegenzunehmen, aber nicht zu kritisieren hat. as einzig wichtige Recht, welches den Adelskorporationen, abgesehen von dem Einfluß, den sie immer noch durch ihre Vertreter, die Adelsmarschälle, ausüben, geblieben ist, ist das Recht, durch Immediateingaben sich direkt und mit Umgehung der Ministerien an die kaiserl. Majestät zu wenden, ein Recht, das den neuen Organen der Selbstverwaltung nicht verliehen und in einem absoluten Staate von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, sreilich nur selten ausgeübt werden kann und von der Bureaukratie dem Adel möglichst verkümmert wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 328Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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