Diffession heißt im baturtende die Ableugnung der Echtheit einer Privaturkunde. Nach früherm Leugnend Prozeßrecht mußte der Diffitent (der eugnende), wenn nicht die Echtheit der Urkunde erwiesen oder andererseits ihre Unechtheit liquid estellt war, den sog. Diffessionseid leisten, des Iuhalts, adaß er die bestrittene Urkunde weder selbst geschrieben oder unterschrieben habe, noch durch einen andern für sich habe schreiben oder unterschreiben lassen». Der Diffessionseid war ein Reinigungseid, er konnte darum nicht etwa dem Aehen urückgeschoben werden. Nichtleistung desselben hatte zur Folge, daß die Urkunde als echt angesehen wurde. Die Deutsche Reichscivilpro eßordnung kennt einen besondern Diffessionseid nicht. Die Echtheit einer Privaturkunde ist, wenn sie bestritten wird, ganz wie jede andere Thatsache zu beweisen.