Dikasterion ist das altgriech. Wort für (Gerichtshofo. In Athen, dessen Gerichtsverfassung allein näher bekannt ist, war der älteste und angesehenste Gerichtshof der des Areopagus; neben demselben bestanden noch, wenigstens seit den Zeiten des Drakon, vier „Blutgerichtshöfes, in + ͥÄ—C das aus 51 Mitgliedern bestehende Kollegium der Epheten unter dem Vorsitz des zweiten Archon (Archon Basileus) über verschiedene Fälle von Totschlag, Kn: diel zum Mord, Notwehr u. dgl. zu Gericht saß: die Gerichtshöfe beim Palladion, beim Delphinion, beim Prytaneion und in Phreattys (eetzteres im Piräus). Als Solon die Geschworenengerichte (Heliasten) eingeführt hatte, wurden 10 D. in verschiedenen Teilen der Stadt Athen errichtet, in welchen eine je nach der Schwere des Falles verschiedene Zahl von Geschworenen (die Zahlenanaben schwanken zwischen 200 und 2000) unter dem orsitz der sechs untern Archonten (Thesmotheten) oder anderer Beamten zu Gericht saßen. Jeder Geschworene wurde durch das Los einem bestimmten Gerichtshof zugewiesen und erhielt als Legitimation ein mit seinem Namen und einem der die Zahlzeichen 1—10 repräsentierenden Buchstaben A —K bezeichnetes Borweiung (Dikastikon Pinakion), gegen dessen Vorweisung ihm seit den Zeiten des Perikles der sog. Richtersoldo Dikastikos Misthos) „ d. h. eine Entschädigung von ursprünglich 2, später 3 Obolen (27, beziehentlich 40 Pfennige) für den Sitzungstag üt welchen wurden. Der leidenschaftliche desch mit welchem die Athener der Thätigkeit als Geschworene oblagen, ist von Aristophanes in mehrern seiner Komödien, insbesondere in den „Wespeno, in geistreicher Weise verspottet worden. Vgl. Heffter, (Die athenäische Gerichtsverfassungo (Köln 1822); Platner, „Der Prozeß und die Klagen bei den Attikerno (2 Bde., Darmst. 1824 — 25); Meier und Schoemann, Der attische Prozeß (Berl. 1824, neu bearbeitet von Lipsius, Berl. 1881 fg.); Perrot, EEssais sur le droit public et privé de la république Athéniennes (Par. 1867); Fränkel, Die attischen Geschworenengerichter (Berl. 1877).