Dilemma (arch.), eigentlich zweiteilige Annahme, nennt man im gewöhnlichen Leben jedes Verhältnis, welches zwei gleich schwierige Möglichkeiten eröffnet, z. B. eine solche Lage des wählenden Willens, in welcher sich derselbe für die beiden sich darbietenden Entscheidungen nicht gern bestimmen mag. Speciell versteht man unter D. in der Logik, resp. Dialektik, eine Form der Widerlegung, vermöge deren man zeigt, daß die zu widerlegende Annahme nur in zwei besondern Formen oder unter zwei besondern Voraussetzungen bestehen bleiben könne, daß aber keine von diesen möglich sei oder zutreffe. Es wird deshalb ein solcher Schluß auch ein aufhebender und seiner Verfänglichkeit wegen ein gehörnter (ornutus syllogismus) genannt, weil er gleichsam den Gegner zwischen die Hörner des D. nimmt. Derselbe setzt also ein disjunktives Urteil und die Widerlegung beider Disjunktionsglieder voraus; und da er des⸗ —— eine Menge von Schwierigkeiten und Unrichtigeiten zu verdecken geeignet ist, so gilt er als eine beliebte Form des Sophismus.