Diligenz (lat.) bedeutet Sorgfalt, Aufmerksamkeit, wie sie das Recht in den verschiedenen Lebensverhältnissen beobachtet wissen will und deren Außerachtlassung den Einzelnen teils schadenersatzpflichtig, teils strafbar erscheinen läßt. Der Grad derselben — ein verschiedener; man fordert entweder eine orgfalt, wie sie ein redlicher Mann im allgemeinen anzuwenden bemüht sein soll, die sog, diligentia diligentis patrisfamilias; ihre Vernachlässigung ist culpa levis in abstracto (s. Culpa); oder man begnügt sich mit der Sorgfalt, die jemand in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt: dilientia quam quis suis rebus adhibere solet, deren ersäumung culpa levis in concreto genannt wird. Von Diligenzpflicht spricht man bei Beobachtung der im Wechselrechte vorgeschriehenen Solennitäten hunichllich der v u. s. w.), sowie im Handelsrecht hinsichtlich der von einem ordentlichen Kaufmann gesetzlich anzuwendenden Sorgfalt. Diligenzeid. Nach früherm partikularen Recht mußte, wenn Ehescheidung wegen böslicher Verlassung (Desertion) erfolgen sollte, und der Aufenthaltsort des entwichenen Ehegatten unbekannt war, der Kläger einen Eid leisten des Inhalts, daß er seit der in der Klage angegebenen (längern) Zeit von dem Aufenthalte des Beklagten, trotz seiner Nachforschung keine Nachricht erhalten habe; diesen Eid nannte man D. Der Reichscivilprozeßordnun ist ein besonderer D. unbekannt. Im Cheprozeß ist die Eideszuschiebung ausgeschlossen, doch gelten die ure Grundsätze über den richterlichen Eid. ilke (Sir Charles Wentworth), ein durch seine Förderung gemeinnütziger Unternehmungen bekannter Engländer, war der Sohn Charles Wentworth Dis (geb. 8. Dez. 1789, gest. 10. Aug. 1864), der als Herausgeber altengl. Dramen (6 Bde., Lond. 1814), dann seit 1830 als Redacteur des Athenaeumo und Mitbegründer der Daily Newso (1846) einen Namen erwarb. Sir Charles D. wurde 18. Febr. 1810 in London geboren, besuchte bis 1826 die Westminsterschule, begleitete hierauf seinen Vater nach Italien und widmete sich seit 1828 zu Cambridge dem Studium der Rechte. Indessen entsagte er dem Gedanken, als Advokat zu praktizieren, um seinen Vater in der Leitung des Athenaeumy zu unterstützen, und trug durch seine Mitwirkung nicht wenig zur Hebung dieses Journals bei. Seit Conversations-Lexikon. 13. Aufl. V. 1844 ein thätiges Mitglied der Society 5 Arts faßte er mit einigen Freunden den Plan, die au dem Festlande üblichen Gewerbeausstellungen au engl. Boden zu verpflanzen. Ein Agent ward na den Fabrikstädten Englands abgefertigt, um die Ansichten der Industriellen über diese Sache zu erfahren, begegnete jedoch bei diesen einer entschieden abwehrenden Haltung. Ohne sich hierdurch abschrecken zu lassen, setzte D. mit Cole und Russell seine Bestrebungen fort und legte den 12 85 dem Prinzen Albert, Präsidenten der Society of Arts, vor, unter dessen Auspicien 1847 die erste Ausstellung brit. Fabrikate in den Sälen der Gesellschaft Stande kam. In den folgenden Jahren wiederholte man den Versuch mit solchem Erfolge, daß man endlich zur Verwirklichung des großartigen Gedankens einer Weltindustrieausstellung (1851) schreiten konnte, bei der D. als Mitglied des Exekutivkomitee fungierte. Als 1861 die zweite Weltausstellung in London in Angriff genommen wurde, gehörte D. zu den fünf mit der Leitung derselben beauftragten königl. Kommissaren. Nachdem er früher die Ritterwürde sowie jede pekuniäre Entschädigung für seine Bemühungen ausgeschlagen, wurde er 1862 zum Baronet aluncger Von 1865 —68 saß er als Mitglied für Wallingford im Unter-Nehr Er starb auf einer Reise nach Rußland, in ½ 10. Mai 1869.