Diplomatisches Korps heißt die Gesamtheit der an einem Hofe beglaubigten Gesandten und andern diplomatischen Geschäftsträger. Erst seitdem es üblich geworden ist, ständige Gesandtschaften zu unterhalten, konnte man die zu ihnen gehörenden Personen als eine durch Beruf und gesellschaftliche Stellung gebildete Einheit auffassen; die Bezeichnung Diplomatisches Korps soll zuerst in Wien 1754 aufgekommen sein. Das Diplomatische Korps ist weder eine jurist. noch eine polit. Körperschaft und hat auch in der Regel keine Veranlassung zu irgend welcher Thätigkeit; allein es gibt in dem höfischen und polit. Leben bisweilen Gelegenheiten, bei denen es sich nicht um die Interessen eines oder mehrerer einzelner Staaten, sondern um die Stellung und Wirksamkeit der diplomatischen Vertreter überhaupt handelt und bei denen aus diesem Grunde das Diplomatische Korps als Gesamtheit behandelt wird oder selbst als solche in Thätigkeit treten kann. Dahin gehört z. B. der Empfang des Diplomatischen Korps seitens des Souveräns bei gewissen festlichen Gelegenheiten, bei der Neujahrsgratulation, Einladungen an das Diplomatische Korps zu Hoffesten, Einräumung einer besondern Tribüne oder Loge in dem Zuhörerraume der Parlamentsgebäude, in der Hofkirche u. dgl. Aber auch bei Verletzungen der durch das Völkerrecht gewährten Privilegien der diplomatischen Agenten oder bei völkerrechtswidrigen Gewaltakten einer Regierung kann wohl unter Umständen das Diplomatische Korps sich zu einer gemeinschaftlichen Vorstellung oder Protestation veranlaßt sehen; vielleicht auch in dem Falle, da ein Mitglied des Diplomatischen Korps durch sein Verhalten sich gegen die Standesehre gröblich vergangen haben sollte. Wenn das Diplomatische Korps als Einheit auftritt, bedarf es eines Organs. Als solches fungiert der Doyen (Dekan) des Diplomatischen Korps; es ist dies in der Regel das nach der Anciennetät an diesem Hofe älteste Mitglied des Diplomatischen Korps, ohne daß aber im einzelnen Falle das Diplomatische Korps gehindert ist, ein anderes Mitglied mit seiner Führung oder Vertretung zu betrauen.