Direktorium (neulat.) nennt man im allgemeinen eine Gemeinschaft von mehrern Personen, die durch Wahl oder durch Ernennung zur Leitung einer gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Anstalt berufen sind. Historisch bekannt ist dieser Name als der mit der vollziehenden Gewalt betrauten obersten Regierungsbehörde in Frankreich geworden, deren Machtbefugnis in der Verfassung vom 22. Sept. 1795 (1. Vendemiaire III) begründet war und welche 26. Okt. (5. Brumaire) 1795 eingesetzt wurde und die Regierung bis zum 9. Nov. 1799 (18. Brumaire VIII) in Frankreich führte.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 386Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei