Departement (frz.) bedeutet zunächst die Abteilung, den Geschäftskreis, das Verwaltungsfach namentlich der Ministerien, sodaß man von einem D. des Kultus, der Justiz u. s. w. spricht und den ersten Beamten des Verwaltungszweigs den Departementschef nennt. Demnächst wendet man das Wort an zur Bezeichnung eines Landesdistrikts. Als es 1789 sich darum handelte, Frankreich zu einem administrativen Ganzen zu machen und die alten Provinzen, welche eigene Verfassungen, Rechte und Verwaltungen besaßen, aufzuheben, wurde das ganze Land auf Sieyes' Vorschlag in D. geteilt, welche die Grenzen der Provinzen nicht berücksichtigten und ihre Namen von Flüssen, Gebirgen, Küsten u. s. w. erhielten. Anfangs gab es 83 D., später, infolge der Vergrößerung Frankreichs, 140, nach der Restauration 86, seit 1860, durch Einverleibung von Savoyen und Nizza, 89, seit 1871 nach der Abtretung von Elsaß-Lothringen wieder 86 nebst einem Territorium (Belfort). Seit 1878 wird indessen das Territorium Belfort offiziell Département du Haut-Rhin genannt, sodaß Frankreich jetzt 87 D. hat.