Disponenda oder Dispositionsgüter, in der Kaufmannssprache s. unter Dis position; D. im Rechnungswesen der Buchhändler diejenigen von dem Verleger in Commission empfangenen, aber im Laufe des Rechnungsjahres nicht abgesetzten Bücher, welche der Sortimentsbuchhändler nicht an den Verleger zurückgibt (remittiert), sondern mit Bewilligung des letztern auf Lager behält und erst bei der nächsten Abrechnung remittiert oder bezahlt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 394Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei