Dokument (lat.), im weitern Sinne jeder Gegenstand, welcher dazu dient, die Wahrheit einer zu erweisenden Thatsache zu bestätigen. Im engern Sinne versteht man aber unter D. lediglich Urkunden oder Schriftstücke (s. Urkundenbeweis), denen dann andere körperliche Beweisstücke, wie Grenzsteine, Wappen, die beschädigte Sache, für welche Ersatz geleistet werden soll, als Monumente gegenübergestellt werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 434Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei