Droguen, Drogueriewaren oder Apothekerwaren heißen diejenigen Waren, welche ihre vorzüglichste Anwendung in der Medizin und der Technit finden, namentlich die betreffenden Kräuter, Wurzeln, Rinden, Harze, Gummiarten, Gummiharze, Baljame, Chemikalien u. s. w. In einem Teile Süddeutschlands nennt man dieselben Materialwaren, welcher Ausdruck anderwärts eine abweichende Bedeutung hat. Der Droguen⸗ oder Drogueriewarenhandel ist ein vielfach abgesondert betriebener wichtiger Geschäftszweig und liefert seine Artikel der Natur der Sache nach hauptsächlich in die Hände der Apotheker, während er ebenso häufig auch einen Kleinverkehr darstellt, in welchem sich das Publikum mit den bezüglichen Waren wohlfeiler versorgen kann als aus den Apotheken. Dagegen ist die Anfertigung und der Verkauf von Medizinen auf ärztliche Rezepte hin, sowie der Verkauf von zubereiteten (gemischten) Heilmitteln und der Kleinhandel mit starkwirkenden —2gen) D. und chem. Präparaten den Droguenhändlern oder Droguisten (in Süddeutschland als Materialisten bezeichnet) durch die Verordnung vom 4. Jan. 1875 im Deutschen Reiche untersagt. Unter Droguenkunde versteht man die pharmaceutische Warenkunde oder Pharmakognosie.