Apothekertaxe ist diejenige von der betreffenden Regierung vorgeschriebene Taxe, welche die Preise für die in der Landespharmakopöe (Apothekenbuch) angeführten einfachen und zusammendie Preise für die zur Anfertigung nach ärztlicher Vorschrift (Rezept) nötigen Arbeiten sowie die Preise für die zur Aufnahme der fertigen Arzneien erforderlichen Gefäße. Da viele Arzneiwaren auch Handelsartikel und letztere einem öftern Steigen oder Fallen der Preise unterworfen sind, so machen sich von Zeit zu Zeit Veränderungen der A. nötig. In vielen Ländern, wie in der Schweiz, Frankreich, Belgien, Nordamerika u. s. w., wo die Pharmacie im allgemeinen noch auf einer niederern Entwickelungsstufe steht als in Deutschland, gibt es keine von der Regierung vorgeschriebene Taxe. Apothekerzeichen. In frühern Zeiten bezeichnete man in der Pharmacie mehrere chem. Substanzen, manche Operationen und Instrumente mit besondern, teils alchimistischen, teils aus der Astronomie entlehnten Zeichen und Abkürzungen. In neuerer Zeit hat man die in der Chemie an-Warma einnehrt. größtenteils auch in der Pharmacie eingeführt.