Eberhard II., der Rauschebart oder der Greiner, d. b. der Zänker, Graf von Württemberg, Sohn Ulrichs III., Enkel E.s I., regierte von 1344 bis 1366 gemeinschaftlich mit seinem Bruder Ulrich IV., ohne daß er übrigens demselben großen Anteil an der Regierung einräumte; nach dessen Tode (1366) war er auch formell alleiniger Graf von Württemberg. In dem Kriege des Königs Karl IV. gegen den Gegenkönig Günther von Schwarzburg focht E. bei Ellfeld im Rheingau 1349 in dem Heere des erstern, kam aber 1360 mit ihm in Krieg, weil 415 die Klage der Reichsstädte von Niederschwaben über E.s willkürliche Handhabung der Landvogtei der Kaiser auf dem Reichstage zu Nürnberg ihm ankündigte, daß er die Reichsfestungen, welche er innehabe (Hohenstaufen, Achalm u. s. w.), herausgeben, mehrere Städte ents ädigen und das mit Herzog Rudolf von Ssterrei abgeschlossene Bündnis auflösen solle. Da E. auf diese Forderungen nicht einging, so zo Karl gegen ihn zu Feld, belagerte das von E. selbst verteidigte Schorndorf, schloß aber nach wenigen Tagen Frieden mit ihm. Bekannt durch die Uhlandschen Gedichte ist E.s Fehde mit dem Grafen von Eberstein, Wolf von Wunnenstein und andern Herren, welche 1367 den Versuch gemacht hatten, ihn durch ihren überfall in Wildbad in ihre Gewalt zu bekommen. Der Feldzug, welchen E. gegen sie unternahm, hatte keinen großen Erfolg. Bedeutender war sein Streit mit den schwäb. Städten. E. schlug 1372 die Städter bei Altheim. Der Kaiser stiftete zwar zwischen beiden Parteien Frieden, da er aber, zum Lohn für die Anerkennung seines Sohnes Wenzel als deutscher König, E. mit neuen Rechten über die Reichsstädte ausstattete, so schlossen, aus Furcht vor neuen Angriffen, 40 schwäb. Städte 1376 ein Verteidigungsbündnis. Beide Teile machten aufs neue Kriegsrüstungen und jeder von beiden verwüstete das Gebiet des Gegners zwei Jahre lang. Nach der Niederlage, welche E.s Sohn Ulrich 1377 bei Reutlingen erlitt, zerstörten die ermutigten Städte viele württemb. Burgen und Dörfer und zogen sogar vor Stuttgart. Der Kaiser stiftete zwischen E. und den Städten eine zehnjährige Waffenruhe, aber E. mußte die Landvogtei Niederschwaben, von der er bereits die eine Hälfte hatte abgeben müssen, vollends ganz abgeben. Doch gewann er in dem neu entbrennenden sog. Städtekrieg 23. Aug. 1388 bei Döffingen einen glänzenden Sieg über das Heer der vereinigten Städte, verlor aber in der Schlacht seinen Sohn Ulrich. Durch diese Niederlage war die Macht des schwäb. Städtebundes, der auf die Vernichtung des mächtigen Adels und auf Gründung einer freien, nach dem Vorbild der Schweiz eingerichteten Eidgenossenschaft hinzielte, gebrochen. E. starb 15. März 1392.