FeedEberhard VI.
GeschichteBrockhaus 1882

Eberhard VI., R Sol als zweiter Herzog von Württemberg E. II., Sohn des Grafen Ulrich V., geb. 1447, wurde an dem burgund. Hofe erzogen und an ein leichtsinniges Leben gewöhnt, und übernahm 1480 nach seines Vaters Tode die Regierung des stuttgarter Teils der württemb. Grafschaft, welche er, der Geschäfte bald überdrüssig, 1482 im Münsinger Vertrag seinem Vetter, E. im Bart, überließ. Da er diesen Schritt bereute, so kam es zu Streitigkeiten; diese wurden 1485 durch den Stuttgarter Vertrag beigelegt, in welchem ihm eine Apanage von 8000 Fl. zugewiesen wurde. Trotzdem erlaubte er sich Erpressungen in Klöstern und Amtern, daher sein Vetter mit den Waffen gegen ihn einschreiten mußte. Durch kaiserl. Schiedsgericht kam es 1489 zum Frankfurter Entscheid, worin bestimmt wurde, daß C. VI., falls E. im Bart vor ihm sterbe, die stuttgarter Grafschaft wiedererhalten sollte. Da hierdurch die Unteilbarkeit des Landes wieder gefährdet war, so wurde 1492 im Eßlinger Vertrage bestimmt, daß die Herrschaft Württemberg ungesondert und ungetrennt beieinander bleiben und daß nach dem Tode E.s im Bart der jüngere E. in der Regierung des ganzen Landes ihm folgen, aber lebenslänglich unter die Vormundschaft von 12 Räten und eines Haushofmeisters gestellt werden solle. Sobald er aber nach dem Tode E.s im Bart 1496 Herzog von Württemberg war, suchte er sich der Vormundschaft zu entziehen und begann eine empörende Willkürherrschaft auszuuben. Dagegen erhob sich der Vormundschaftsrat, übernahm dem Eßlinger Vertrage gemäß die Regierung des Landes und sämtliche Beamte und Diener kündigten dem Herzog den Dienst auf. Kaiser Maximilian I. beschloß nebst mehrern Fürsten, daß E. des Herzogtums verlustig sei, daß Graf Ulrich, Enkel Ulrichs V., in dasselbe eingesetzt werden und daß bis zu dessen Volljährigkeit der Vormundschaftsrat regieren sollte. Im Vertrage von Horb 1498 stellte E. eine förmliche Verzichtsurkunde aus und erhielt eine Pension von 6000 Fl. Er mußte das Land verlassen und starb 1504 in dem Schlosse Lindenfels im Odenwald.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 707Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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