FeedEhrenbürgerrecht
ErdkundeBrockhaus 1882

Ehrenbürgerrecht nennt man das Bürgerrecht, sofern es nicht von einer Gemeinde erworben, sondern dem Betreffenden durch freiwilligen Beschluß der Gemeindeorgane als Auszeichnung erteilt ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 792Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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