Ehrenbezeigung für bestimmte Persönlichkeiten dienen. Sie sind entweder Doppel- oder Einzelposten; erstere werden gewöhnlich den regierenden Herrschern sowie den Mitgliedern ihrer Familie, fremmandierenden der Truppen, letztere den Generalen und höhern Truppenbefehlshabern gestellt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 793Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei