Eichofeld, der flachhügelige, waldlose, stark bevölkerte .800 Landstrich des thüring. Terrassenlandes, die Gegend der obern Unstrut und Leine, erhebt sich innerhalb einer Linie zwischen Wanfried an der Werra, Mühlhausen, Sondershausen, Duderstadt, Heiligenstadt und Witzenhausen als eine einförmige Hochfläche von 390 m mittlerer absoluter Höhe, mit mehrern noch 60100m höhern Gipfelerhebungen und steil eingeschnittenen Thälern. Die Hochfläche fällt im NO. zur Wipper schroff und wandartig, im SW. zur Werra sanfter ab. Die höchsten Punkte sind Dorf Struth (514 m), der Rucken Rain bei Esseldra (514 m, beide im Kreise Mühlhausen), und im NO. von Worbis die anmutigen Ohmberge mit der 522 m hohen Wilden Kirche. Im N. von letzterer ragt der platte Rücken des 455 mhohen Sonnensteins hervor; der lückenartige Paß zwischen beiden heißt die Eichsfelder Pforte (396 m hoch). Der bewaldete Höhenzug des bis 517 m hohen Dün, welcher von Heiligenstadt ostwärts streicht, und der in die Wipper sießende Linkebach trennen das Plateau in zwei Hauptmassen. Südlich liegt das Obere E., fast zwei Drittel des Ganzen, mit der Hauptstadt Heiligenstadt, ein fast durchweg rauhes, ödes Land, eine Muschelkaltplatte, die mit ihren, auf einer Unterlage von Buntsandstein ruhenden, 0,6 bis 1 m starken Bänken weißlich-grauen Kalksteins zum Teil nur eine sehr dünne, kümmerliche Bodenkrume enthält. Es erhebt sich gegen die Werra hin, längs deren rechtem Ufer die höchsten Punkte liegen (die 568 m hohe Goburg). Nur die Sohlen einiger Thäler und muldenförmiger Vertiefungen, s owie die Abhänge und Terrassen zwischen den bewaldeten Berghöhen haben ergiebigern Boden. Da der Kornertrag für die Bewohner nicht ausreicht und die einst schwunghaft betriebene Fabrikation von Wollzeugen gesunken ist, so wandern die Eichsfelder in Scharen aus, um als Fabrik-und Feldarbeiter ihr Brot in der Fremde zu verdienen. Das Untere E., nördlich vom Dün, ist ebener, wärmer und hat auf seinen von Hügeln, Wäldern, Wiesen und Gewässern durchzogenen Flächen einen ergiebigen Lehmboden, der sich in den nördl. Strichen mit Buntsandstein und Kalk gemischt sindet. Hier werden Feldfrüchte, Flachs und Tabak über den Bedarf erzeugt, und die Umgegend von Duderstadt heißt wegen ihres trefflichen Anbaues die Goldene Mark. Die Einwohner liefern Zwirn, Garn und Leinwand. Das E. begriff zur Zeit der deutschen Gauverfassung das eigentliche E., von Mühlhausen bis Heiligenstadt sich erstreckend, den Westgau, am rechten Üfer der Unstrut, zwischen Langensalza und Mühlhausen, die Germarmark, an der Werra, und das Onefeld, östlich von Heiligenstadt, welche vier obereichsfeldische Gaue von Thüringern und hin und wieder von Wenden bewohnt waren, während das sog. Unter-E. oder die Duderstädtermark und den Lisgau Sachsen innehatten. Nachdem das Land n der Zeit Heinrichs des Löwen schwer heimgesucht vorden, trat 1236 das Stift Quedlinburg die Mark duderstadt an die thüring. Landgrafen ab, nach deren baldigem Absterben dieselbe dann an das draunschw. Haus kam. Das eigentliche E. kaufte 1292 der Erzbischof von Mainz von den Grafen don Gleichen, infolge dessen der Name E., als vorzugsweise auf dem mainzischen Territorium ruhend, seine spätere polit. Bedeutung erhielt. Der das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld bildende Güterkomplex umfaßte 1100 àkm mit den Städten Heiligenstadt, Duderstadt und Worbis, den drei Flecken Gieboldehausen, Dingelstädt und Lindau und 150 Dörfer mit (1791) 74000 E. Infolge des Lunéviller Friedens nahm Preußen 1802 das kurmainzische E. nebst der Reichsstadt Mühlhausen in Besitz, aber schon 1807 wurde das Land dem Königreiche Westfalen einverleibt, 1813 von Preußen wieder erobert und, nachdem 1815, zufolge des Wiener Traktats, die Distrikte Duderstadt, Gieboldehausen und Lindau an Hannover abgetreten worden, auf die drei zum Regierungsbezirk Erfurt gehörigen Kreise Heiligenstadt, Worbis und Mühlhausen verteilt. Vgl. Wolf, Polit. Geschichte des C.v (2 Bde., Gött. 1792—93); Wersebe, Beschreibung der Gaue zwischen Elbe, Saale, Unstrut, Weser und Werray (Hannov. 1829); Duval, Das E. oder histor.⸗romantische Beschreibung aller Städte, Burgen, Schlösser, Klöster u. s. w. des C.v (Sondersh. 1845).