Eigensinn bezeichnet eine beharrliche Willensrichtung in Beziehung auf zufällige und unwesentliche Dinge, worin der Wille sich auch, ohne daß für ihn selbst ein Nachteil daraus entspränge, beugen dürfte. E. ist daher zwar verwandt mit einem festen und unbeugsamen Charakter, aber als Karikatur davon. Er hat immer etwas von Bizarrerie an sich durch sein Festhalten an eigenen, oft seltsamen Launen und Einfällen, mit Widerstreben gegen Sitte, Herkommen oder vernünftige Gründe. Einen hohen Grad von E. nennt man Starrsinn. E. bei Kindern als das Zeichen, daß sie sich der Stärke ihres Willens bewußt werden, kann durch schonende und kluge Behandlung zur Entwickelung eines festen Charakters benutzt werden, während das unnachsichtige Brechen des E. mit gewaltsamen Mitteln leicht die Gefahren eines mutlosen und scheuen Wesens mit Augendienst und Heuchelei, oder eines hinterhaltigen Grolls mit Verstockung des Herzens herbeiführt.