Einschreiben, resp. Eingeschrieben (lan Stelle der früher üblichen Bezeichnung Rekommandierto) ist der offizielle postalische Ausdruck für Postsendungen, welche von seiten der Postämter in ein besonderes «Annahmebuch für Einschreibsendungeno eingetragen werden. Die Gebühr dafür beträgt 20 Pf. Im Verlustfalle erhält der Absender gegen Rückgabe des Einlieferungsscheins im innern Verkehr 42 Mark, im Weltpostverein 50 Frs. (40 Mark). Ist der Einlieferungsschein verloren gegangen oder nicht mehr beizubringen so muß der Nachweis der erfolgten Einlieferung auf sonst glaubhafte Weise erbracht werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 837Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei