Enquéte (frz.), d. h. eigentlich Zeugenverhör, bezeichnet im besondern eine englische, auch in andern Ländern nachgeahmte parlamentarische Einrichtung. Seit langer Zeit üben die beiden Häuser des engl. Parlaments jedes für sich das Recht, über solche Verhältnisse des Landes, welche einer Regelung durch die Gesetzgebung zu bedürfen scheinen, die aber nicht leicht und nicht von jedermann in allen Teilen zu übersehen sind, behufs Gewinnung der nötigen thatsächlichen Unterlagen für die legislatorische Thätigkeit genaue und umfassende Untersuchungen (engl. Inquiries) durch eine aus der Mitte des betreffenden Hauses gewählte Kommission anzustellen. Derartige C. haben teils auf Antrag der Regierung, teils einzelner Mitglieder sehr häufig und uber die mannigfaltigsten Gegenstände hiten der Kin z. B. über das Armenwesen, die Arbeiten der Kinder in den Fabriken, die Banken, die Raude Tann bestimmter Industriezweige, die Zustände Irlands, die Schiffahrtsgesetze, die Eisenbahnpolitik. Die zu Committée) hat das Recht, nicht bloß freiwillig gebotene Auskunft anzunehmen, sondern auch öffentliche Beamte und Privatpersonen als Zeugen und Sachverständige vorzuladen und zu befragen. Wis-Pri ich falsche Aussagen werden in der Regel als eilen Dereiin betrachtet. Es findet Hernöhweilen Vereidigung der Zeugen statt. Die Vernehmungen geschehen öffentlich, die stenographischen Protokolle werden sofort gedruckt und in der Regel auch meist sofort verbreitet, um dem Volke Gelegenheit zu geben, der Kommission neue, wichtige, ergänzende Mitteilungen zu machen. Endlich erstattet auf Grund der Untersuchung die Kommission selbst einen ausführlichen Bericht, der 4e der veröffentlicht wird und der als Grundlage der parlamentarischen Verhandlungen sowohl als der Besprechunch der Presse dient. Neben den Parlamentsauschüssen setzt auch die Regierung sog. Königliche Kommissionen (Royal commissions of Baudele nieder, wenn es sich um huhrelunner de handelt, die umfassender und von jahrelanger Dauer en Man würde sich in England nicht für befähigt halten, über eine wichtige Recht der Volkswirtschaft, des Finanzwesens, der Rechtspflege oder eines andern Zweigs der Gesetzgebung ohne eine solche vorausgangene Untersuchung zu entscheiden, und in der hat verdankt England jenen Untersuchungskommissionen seine bedeutendsten und besten Gesetze. Die zahlreichen, bereits weit über 1000 Bände umfassenden Kommissionsberichte bilden ein unschätzbares Material zur Kenntnis der gesamten Zustände Englands. Anderer Art sind die Wahlprüfungskommissionen, welche, wenn Bestechungen und Regelwidrigkeiten vorgekommen zu sein scheinen, von dem Unterhause gebildet zu werden pflegen. Auch in Frankreich haben seit Mitte des 19. Jahrh. ebenfalls häufig E. nattgefunden, teils eigentlich parlamentarische, teils mehr administrative, die von dem Oberhandelsrate geleitet wurden. Sie wurden namentlich vor allen wichtigern Anderungen des Zollsystems veranstaltet. Die umfangreichste von allen war die 1866 —68 abgehaltene E. agricole, welche 35 Quartbände geliefert hat, gleichwohl aber keinen großen praktischen Wert besitzt, wie überhaupt in dieser Beziehung die französischen E. wegen ihres mehr büreaukratischen Charakters den Vergleich mit den englischen nicht aushalten. Auch die deutsche Reichsverfassung von 1849 und die preußische Verfassung verleihen der Volksvertretung das Recht, Untersuchungskommissionen niederzusetzen, und in der That sind in Preußen auf Veranlassung der Regierung derartige Kommissionen mehrmals vom preuß. Abgeordnetenhause gebildet worden. Auch Regierungs-Enquétekommissionen kommen häufig vor, mit denen indes die Vertretungen zunächst nichts zu thun haben. Von ausschließlich polit. Bedeutung war die 1863 von dem preuß. Abgenrdnetenhause eingesetzte Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahlbeeinflussungen. Neuerdings hat man für die Reichsgesetzgebung sowie für die preuß. Gesetzgebung einzelne E. begonnen, so die Eisenbahntarifenquéte 1875 und die preuß. Eisenbahnuntersuchungskommission 1873, doch sind dies immer noch dürftige Nachbildungen des engl. Vorbildes. Dasselbe Het von den 1878 angeordneten E. über die Lage der Eisen-, Baumwoll-, Leinen- und Tabaksindustrie u. s. w. Vgl. Cohn, «liber parlamentarische Untersuchungen in Englando Prt 1875); Das Verfahren bei C. über soziale Verhältnisse. Gutachten von Embden, Cohn und Stiedey (Lpz. 1877). ö