FeedEntscheidungsgründe
Recht & StaatBrockhaus 1882

Entscheidungsgründe (rationes deridendi) sind die Gründe, welche das Gericht zu einer Entscheidung bestimmt haben. Sie garantieren die Sorgfalt der richterlichen Prüfung und geben die Grundlage ab für die Anfechtung und Nachprüfung der Entscheidung. Nach frühern Rechten wurde die Mitteilung von E. an die Beteiligten nicht für nötig erachtet. Jetzt gelten nach den deutschen Reichsprozeßordnungen folgende Vorschriften. der Urteilsformel zu sondernden) E. versehen sein die Urteile. Insofern die Urteilsformel nur eine Klagabweisung oder eine Verurteilung enthält, ist die eigentliche Entscheidung, die Urteilsfeststellung gerade nur aus den E. zu entnehmen. (S. Urteil und Rechtskraft.) Es müssen in dem Urteil insbesondere die Gründe angegeben werden welche für die richterliche Beweiswürdigung bestimmend gewesen sind, eine Garantie für die Objektivität der

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 202Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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