Erbfünde (peccatum originale oder originis, hereditarium) heißt in dem kirchlichen Glaubenssysteme die durch Adams Fall (Peccatum originans) entstandene, durch die Zeugung auf alle Menschen fortgepflanzte gänzliche Verderbnis der Vernunft und des Willens (Ppeccatum originatum), wodurch die Menschen von Natur zur Erkenntnis und Liebe Gottes und des Guten gänzlich untüchtig und zu allem Bösen begierig sein sollen, wofür sie Gottes Zorn teils mit dem leiblichen Tode bestraft, teils zum ewigen Tode, d. h. zur Verdammung in der Hölle, bestimmt habe. Man gründete diese Lehre in der Kirche vornehmlich auf die Stellen Gal. 3, 22; 5, 17; Röm. 3, 23 fg.; 5, 12; 11, 32, welche indes, unbefangen verstanden, die Lehre von der E. gar nicht enthalten. Die älteste Kirche kannte diese Lehre noch nicht; vielmehr hielten die ältern Kirchenlehrer im Gegensatze zu den Gnostikern, welche die Sündhaftigkeit der Menschen auf ihre Naturbeschaffenheit begründeten, allgemein an der menschlichen Willensfreiheit fest, wenngleich der Tod erst infolge der Sünde Adams über alle seine Nachkommen gekommen sein sollte. Die Meinung des Origenes, daß der Ursprung der Sünde in einem vorirdischen Freiheitsmißbrauche (Seelenfall) zu suchen sei, wurde als ketzerisch verworfen und als die Hauptursache der Sünde die Sinnlichkeit betrachtet, deren Reizen aber der Mensch ebenso wie den teuflischen Versuchungen widerstehen könne. Diese Vorstellungen hielten die griechischen Kirchenlehrer im wesentlichen fest. Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VI. Eine andere Entwickelung nahm das Dogma von der E. in der lat. Kirche. Hier behauptete zuerst Tertullian, daß sich mit der Sterblichkeit auch die Sündhaftigkeit von Adam auf alle Menschen fortgepflanzt habe: doch wollte er den ererbten Hang zum Bösen weder als wirkliche Sünden noch als unwiderstehlich fassen. Die strenge Lehre über die E., wie sie oben bezeichnet ist, entwickelte zuerst Augustin in seinem Streite mit Pelagius und dessen Gesinnungsgenossen. (S. Pelagianer.) Seine Gegner wurden auf den Synoden zu Karthago (412, 416, 418), ungeachtet die Synoden von Jerusalem und Diospolis (415) günstig für sie entschieden, als Ketzer verurteilt. Eine Modifikation der Ansichten des Pelagius war die Lehre der sog. Semipelagianer (s. d.), welche dem Menschen, trotz einer infolge der ersten Sünde angeerbten Schwäche, dennoch wenigstens einiges Vermögen zum Guten zuschrieb, wodurch er zwar Gottes Gnade nicht verdienen, aber zum Empfange derselben sich fähig machen könne. Diese Ansicht blieb unter dem Namen der Augustinischen im Mittelalter herrschend, während seine echte Lehre für ketzerisch galt. Hiernach bildete sich seit Anselm von Canterbury und Thomas von Agquino die scholastische Lehre aus, nach welcher, durch Zurechnung der adamitischen Schuld an alle natürlich geborenen Nachkommen, der Verlust der ursprünglichen Vollkommenheit und die Schwächung der menschlichen Natur durch die ihres Zügels beraubten sinnlichen Triebe eingetreten sei. Das Tridentinische Konzil hat diese Lehre im Gegensatze zum Protestantismus dogmatisiert. Hiernach ist Christus als übernatürlich erzeugt von der E. frei. Im 12. Jah 4 wurde zuerst die Meinung aufgestellt, daß au aria ohne E. geboren sei. Pius IX. hat diese Lehre (S. Dez. 1854) zum Dogma erhoben. Die mische Erbhu des 16. Jahrh. erneuerte die Augustinische Erbsündenlehre, weil sie mit Hilfe derselben die röm. Lehre von der Verdienstlichkeit der Werke und von der eigenen Genugthuung bekämpfen konnte. Luther hatte im Streite wider Erasmus die absolute Unfreiheit des menschlichen Willens behauptet. Die prot. hentuchen beschränkte diese Unfreiheit in ihren öffentlichen Bekenntnisschriften auf die natürliche Unfähigkeit der nichterlösten Menschheit zum geistlich Guten, behauptete aber gleichzeitig gegenüber einer bloßen Zurechnung fremder Schuld, daß die E. als gottwidrige Willensbestimmtheit Sünde im eigentlichen Sinne sei, und damit zugleich totale Unfähigkeit um rechten religiösen Verhältnisse, während in den 100. «bürgerlichen » Dingen die Freiheit auch durch die E. nicht aufgehoben sein sollte. Dagegen wurde die Lehre des Flacius (s. d.), daß die E. die Substanz des Menschen ausmache, als Aufhebung seiner Erlösungsfähigkeit zurückgewiesen. Zwingli hatte, ohne bei den Reformierten Nachfolge zu finden, die E. nur für eine ererbte Krankheit erklärt. Auch die Arminianer, Socinianer und einige andere kleine Sekten leugneten die E. im streng kirchlichen Sinne. eit der Aufklärungszeit wurde auch in der prot. Kirche die Lehre von der E. mit rationalen und sittlichen Gründen bekämpft. Kant stellte die moralische Deutung des Dogmas auf und bezog die C. auf einen in dem Menschen liegenden Hang zum Bösen, welchen er aus einer transscendentalen Freiheitsidee ableitete. Der theol. Rationalismus lehrte dagegen, wie Pelagius, nur eine Schwäche der menschlichen Natur in Erkenntnis und Aushrung des Guten. Schleiermacher sah in der E. ie menschliche Gattungssünde oder das durch das ursprüngliche übergewicht der Sinnlichkeit über den Geist begründete, beim Heranwachsen des Menschen notwendig hervortretende, in der sündigen Gemeinschaft sich fortwährend Bihe Wolio Böse, welches, erst durch Christi unsündliche Vollkommenheit prinzipiell überwunden, nach und nach in der christl. Gemeinschaft wieder ausgeschieden werde. Nach ½ ist die E. nichts anderes als die notwendige Endlichkeit und n Menfgen alles besondern Daseins, welche vom Menschen als die aufzuhebende Schranke des Geistes erkannt werde, daher das Sündenbewußtsein oder die Entzweiung des Geistes mit sich selbst der unvermeidliche Fortschritt über die bloße Natürlichkeit und die erste Vorstufe der wahren Versöhnung sei. Hiernach haben Rothe, Zeller u. a. das Bose im einzelnen als vermeidlich, im ganzen aber als notwendige Durchgangsstufe der Banriff Entwickelung gefaßt, während andere den Begriff der Sünde jedenfalls nur so weit glaubten ausdehnen zu dürfen, als die persönliche Zurechnung und sittliche Selbstverantwortlichkeit reiche, also — von einem natürlichen oder erblichen Bösen, aber nicht von erblicher Schuld oder Sünde sprechen wollten. Indes ist der Ubergang zum Bewußtsein und zur persönlichen en. Die Arihlche keit der Sünde schwer zu fixieren. Die kirchliche Lehre hat das Problem, die Sünde einerseits als naturnotwendig, andererseits als persönlich verschuldet zu fassen, ganz richtig gestellt, freilich ohne die richtige Lösung zu finden, welche überhaupt nur durch dschen Analyse der sittlichen Entwickelung des Menschen überhaupt gewonnen werden kann. In den Prozeß dieser Entwickelung, ebensowohl im gemeinsamen als im individuellen Leben, fällt das erwachende Bewußtsein um den thatsächlichen Abstand des wirklichen Wollens von dem sittlichen Ideal und damit das Schuldbewußtsein hinein; eben dieses erwachende Schuldbewußtsein aber bezeichnet den Wendepunkt, mit welchem die Üüberwindung des Bösen beginnt, wenn anders in der religiös-sittlichen Gemeinschaft und im Einzelleben die geschichtlichen und psychologischen Bedingungen hierzu gegeben sind. Die neu aufgelebte Orthodoxie hat die Augustinische Erbsündenlehre einfach restauriert, ohne sich um eine Lösung ihrer Widersprüche zu bemühen.