FeedErkennen
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Erkennen, ein kaufmännischer, mit gutbringen, gutschreiben gleichbedeutender Ausdruck. Man erkennto einen Dritten für eine von ihm gewährte Leistung (für von ihm gelieferte Ware, für zugesandte Wechsel u. s. w.), besagt somit, daß man ihm deren Geldbetrag in den Handlungsbüchern zugute schreibt (gutschreibt, kreditiert).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 294Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

In anderen Lexika 1

Alle Lexika nebeneinander →

Auf derselben Druckseite 8

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6