Ersatz der Heere ist nach zwei Richtungen erforderlich und verschieden gestaltet. Im Frieden geschieht der E. durch junge Mannschaften, die erst den Turnus der militärischen Ausbildung durchzumachen und an Stelle der in die Heimat Entlassenen, welche ihre Ausbildung vollendet, zu treten haben. Im Kriege aber müssen der vor dem Feinde stehenden Armee ausgebildete Elemente zur Ausüllung der durch Tote, Verwundete, Gefangene, Vermißte entstandenen Lücken zugeführt werden. Der E. im Frieden vollzieht sich, je nachdem die allgemeine persönliche Wehrpflicht gilt oder je nachdem andere Formen für die Heeresergänzung bestehen, z. B. die Werbung in England, auf sehr verschiedene Weise. Für das Deutsche Reich sind die sämtlichen, das Ersatzwesen (s. d.) betreffenden Gesetze in der Deutschen Heer⸗ und Wehrordnung vom 28. Sept. 1875 zusammengefaßt, deren erster Teil die Ersatzordnung (C. 1—-100) enthält. Um der Feldarmee im Kriege ausgebildete Mannschaften zuführen zu können, werden bei der Mobilmachung für das deutsche Heer besondere Ersatztruppenteile formiert, die die Aufgabe haben, junge Mannschaften militärischauszubilden und den Feldtruppen zu regelmäßigen Terminen nachzusenden. (Vgl. Deutsches Heerwesen, Bd. V, S. 116.