Eugen II., ein Römer von Geburt, Papst 14. Febr. 824 bis 27. Aug. 827, räumte dem Kaiser ein Oberaufsichtsrecht über die Papstwahl ein. Kaiser Ludwig der Fromme sandte seinen Sohn Lothar nach Rom, Klerus und Volk verpflichteten sich, daß jeder frei gewählte Papst vor seiner Konsekration dem Kaiser den Eid der Treue leiste und verspreche, hre als dem Beschützer der Kirche die gebührende Ehre zu erweisen. Eine Synode zu Paris 1. Nov. 825 sprach sich gegen die Verehrung der Bilder aus und erhielt die päpstl. Genehmigung, jedoch ohne daß die Praxis geändert wäre. Eine Synode zu Rom Nov. 826 gab wichtige Verfügungen zu strengerer Handhabung der Kirchenzucht und Förderung theol. Gelehrsamkeit.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 413Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei