Exerzieren nennt man die Ausbildung und Übung der Truppen im Waffengebrauch und den Formen der Aufstellung und Bewegung, es findet auf einem besondern Platze, dem Exerzierplatz, von dem ein fester und ebener Boden gefordert wird, Reir Rücksicht auf das Terrain, oder auch seitens kleinerer Abteilungen in einem Exerzierhause oder Exerzierschuppen statt. Das E. bildet die Grundlage für die Verwendung der Truppen im Gefecht und steht dem Manövrieren ben. Die wie die Formen der Anwendung derselen. Die Ausbildung des einzelnen Mannes wird Detailexerzieren genannt, mit größern Truppenkörpern als der Brigade (bei der Artillerie dem Regiment) kann nicht exerziert werden, dann beginnt das Manövrieren. Die bindende Vorschrift für das E. bildet das Exerzierreglement, das alle Formen, Bewegungen und Kommandos von der Ausbildung des einzelnen Mannes bis zum E. der größten Truppenverhände ein und derselben Waffe regelt. Beim Schulexerzieren werden die Grundformen der Aufstellung und Bewegung geübt, beim Gefechtexerzieren handelt es sich um die Erlangung der Gewandtheit in der Hand-Din vn derjenigen Formen, die die Gefechtsthätigeit verlangt. Kriegerische übungen wurden schon im Altertum fleißig betrieben, sodaß der Römer sein Heer exercitus, d. h. die Masse der Geübten nannte. Im Mittelalter finden sich die Fechtübungen und Turniere, das Bogen⸗ und Armbrustschießen, später das Büchsenschießen, die Kampfspiele bei den Orientalen. Für die Aufstellung und ewegung von Reitergeschwadern haben die Kriege der Condottieri Regeln erzeugt. Das eigentliche E. nach Vorschrift ist wohl zuerst am Ende des 16. Jahrh. in den Niederlanden aus der Notwendigkeit hervorgegangen, die Einwohner, welche zu den Waffen gegriffen hatten, in deren Handhabung zu unterrichten. Moritz von Oranien erließ die erste Vorschrift darüber. Später hat Gustav Adolf fleißig in seinen Lagern exerzieren ½ Im 18. Jahrh. erreichte das E. seinen Höhepunkt in Anforderungen und Leistungen, artete aber vielfach in Spielerei und Pedanterie aus. Bei der kürzern Dienstzeit der jetzigen Heere und den sonstigen Anforderungen, die die Schießübungen u. s. w. an die Truppe stellen, hat man es mit Recht auf das Wesentliche und Notwendige beschränkt.