FeedExpromission
Recht & StaatBrockhaus 1882

Expromission ist der Eintritt eines neuen Schuldners in ein bestehendes Verpflichtungsverhältnis an Stelle des alten, wenn der Eintritt nicht auf Weisung des letztern (Delegation, s. d.), sondern aus eigenem freien Antrieb geschieht. Sie gehört juristisch zum Begriff der Novation (s. d.) und ist nach heutigem Recht eine Art derselben, während das röm. Recht mit E. (promissor-Schuldner) eine jede Novation bezeichnete.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 487Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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