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Recht & StaatBrockhaus 1882

Feudalwesen nennt man das Lehnswesen (s. d.) meist mit einer Betonung seiner Entartung und Auswüchse, der mit ihnen verbundenen obrigkeitlichen Rechte der Ritter und Adeligen einerseits und der Lasten und Beschwerden namentlich der bäuerlichen Bevölkerung andererseits.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 748Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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