Firmieren (lat.), im Namen einer Firma oder einer Handelsgesellschaft unterzeichnen. irmin-Didot, Buchhändler, s. Didot. irminy, Stadt im franz. Depart. Loire, Arrondissement St.⸗Etienne, 12 km im SW. von St.⸗Ctienne, Station der Linie St.⸗Etienne-Le Puy-Langeac der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn. F. ist an einem 480 m hohen Berge hinaufgebaut, welcher den Zusammenfluß der Vachore und der Ondaine beherrscht, und zählt (1876) 10010 (als Gemeinde 11972) E. Der Ort hat wichtige Steinkohlengruben und fabriziert Gußstahl, Bolzen, Achsen, Sensen, Blasebälge u. s. w. Noch steht ein altes befestigtes Thor. In der Umgegend die Schlösser Feugerolles und Chaponost. irmität (lat.), Festigkeit, Stärke; kirmiter, fest, standhaft. [Fermo. irmum Picenum, röm. Kolonie, s. unter irmung, auch Firmelung (lat. Confirmatio, Sigillum, Unctio), ist nach dem Lehrbegriffe der kath. Kirche das zweite der sieben Sakramente. Dasselbe besteht in der Salbung mit dem Chrisma (. 4*0 Gebet und Händeauflegung des Bischofs. Als Wirkung der F. gilt die geistliche Stärkung durch den Heiligen Geist. Schon im Neuen Testament findet sich die Vorstellung, daß durch Handauflegung von Aposteln und Altesten der Heilige Geist übergeleitet werde. Ursprünglich war die Handauflegung mit der Taufe verbunden; schon im 2. Jahrh. kam als zweite symbolische Handlung die Salbung hinzu. Seit dem 3. Jahrh. wurde im Abendlande die Handauflegung von der Taufe zeitlich getrennt und hierdurch das besondere Sakrament der F. eingeführt. Während die Taufe von jedem Priester vollzogen werden kann, ist die 10 den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel vorehalten. Mit beiden Handlungen blieb eine Salbung verbunden. Hierbei ist die kath. Kirche eblieben, wogegen die griech. Kirche den alten rauch, Taufe und F. (Handauflegung) zu verbinden, festgehalten hat. Der sakramentale Charakter der F. wird in der kath. Kirche begründet teils auf Bibelstellen wie Apostelgesch. 8, 14—21 und 19, 1—6, 2 Kor. 1, 21 fg., 1 Joh. 2, 20, 27, teils auf die Tradition, die Lehre der Kirchenväter und die Beschlüsse mehrerer Konzilien, namentlich des zu Lyon 1274. Die F. wird frühestens im 7. Lebensjahre erteilt, öfters aber, zumal in großen Diöcesen, weit später, gelegentlich der von den Bischöfen unternommenen Firmreisen. Die F. darf nicht wiederholt werden, weil sie der Seele einen unauslöschlichen Charakter einprägt. Bei dem Ritus selbst wird die Stirn, in der griech. Kirche auch Augen, Nase, Ohren, Füße, mit dem Chrisma in Kreuzesform bezeichnet und dazu die Worte gesprochen: Ich bezeichne dich mit dem Namen des Kreuzes und kräftige dich mit dem Chrisma des Heils im Namen des Vaters u. s. wn In der röm. Kirche geht der Salbung noch die Handauflegung vorher. Wie bei der Taufe, muß ein Zeuge, der Firmpathe, gegenwärtig sein, der mit dem Firmlinge durch die F. in eine geistliche Verwandtschaft tritt, die früher sogar ehehinderlich war; auch erhält der Firmling einen neuen Namen, den Firmnamen. Die Konfirmation (s. d.) in der prot. Kirche ist von der F. verschieden.