FeedFischerei ist nicht nur eine der wichtigsten
TierreichBrockhaus 1882

Fischerei ist nicht nur eine der wichtigsten, sondern auch eine der ältesten Erwerbsthätigkeiten des Menschen, die schon vor der Bebauung des Bodens geübt wurde. Agypt. Wandmalereien, überreste von Fischereigeräten in den Pfahlbauten, die großen Fischzüge der fischessenden Indianer des tropischen Amerika und der an den Riesenströmen Sibiriens wohnenden Völkerschaften liefern hierfür einen übereinstimmenden Beweis. In Europa sind es gegenwärtig namentlich Rußland, Großbritannien, Frankreich, Holland, Dänemark, Schweden und vor allem Norwegen, für welche der Fischfang von enormer nationalökonomischer Bedeutung ist; in letzterm Lande sind über 10 Proz. der Bevölkerung mit dem Fang und der Zubereitung von Fischen beschäftigt. In den schwed. Reichsarchiven finden sich seit 900 n. Chr. Notizen über den geringern oder größern Fang der einzelnen Jahre. Um den Besitz der reichen Fischgründe bei Neufundland, in der Nordsee, bei Spitzbergen u. a. ist Jahrhunderte hindurch blutig gekämpft worden. In weiterm Sinne gefaßt gewährt die F. auch die Befriedigung vieler industrieller, häuslicher und Luxusbedürfnisse, indem sie Thran, Fischbein, agrin, Fischleim, Badeschwämme, Korallen, Perlen, Perlmutter, Sepia, Schuppen (zur ½½½½½ künstlicher Perlen), Fischguano u. s. w. liefert. ů ů Die Technik der F. ist eine sehr ausgebildete und in neuerer Zeit bedeutend vervollkommnet, namentlich dadurch, daß an Stelle der schweren, aus Hanf und von den Fischern selbst verfertigten Netze viel leichtere baumwollene getreten sind, welche in Fabriken hergestellt werden. Abgesehen von der Angelfischerei (s. d.) wird der Fischfang mit vier Hauptformen von Netzen betrieben. Das Stellnetz, in seinen I. Merft Formen als Korb oder Bukkis (s. Tafel: Netzfischerei, Fig. 6), Reuse (Fig. 3 und 4, Bundgarn, Fischzaun u. a. bekannt, ist ein feststehendes Netz, seltener Korb⸗ oder Reisiggeslecht, mit weitem Eingang, der sich nach innen zu trichterförmig verengt und schließlich in eine Fangkammer führt, aus der die Fische sich nicht zurückfinden. Häufig führen lang ausgespannte Leitgarne die Fische zu dem Eingang. Das Stellnetz kann nur in flachem, ruhigem Wasser angewandt werden; seine höchste Vollendung erreicht es in den zum Fange der Thunfische dienenden Tonnaren und in dem Labyrinth geflochtener Zäune, worin die Aale in den berühmten Lagunen von Comacchio in Italien gefangen werden. Das in der Ostsee viel angewandte Flundernetz (Fig. 7) ist eine durch Gewichte und Schwimmer am Grunde in schräger aufrechter Stellung befestigte Netzwand, in deren Maschen sich die Fische verwickeln. Auch das Zugnetz (Wade ([Fig. 2], in stachem Keitel, Trawl, Zeese u. a.) ist meist nur in flachem Wasser verwendbar. Gewöhnlich besteht es aus einer großen, vom Boden bis zur Oberfläche reichenden, unten beschwerten, oben mit Schwimmern versehenen Netzwand, mit welcher eine möglichst große Wasserstrecke abgesperrt wird, um dann durch das Annähern beider Netzenden, was entweder vom Lande oder von Booten aus geschieht, eine große Fischmenge zu umzingeln und in der Regel in einen in der Mitte der Netzwand angebrachten Beutel zu drängen. Manche Zugnetzarten (z.B. das engl. Trawl, die deutschen Keitel (Fig. 5], Zeese und Tritze) reichen nicht bis zur Oberfläche, sind aber am Grunde so sehr beschwert, reit sie beim Anziehen in den weichen Boden eingreifen und dort eingewühlte Fische, wie Aale und Schollen, mitnehmen. Das Treibnetz (Fig. 1) wird fast nur bei der Hochseefischerei auf Heringe und Makrelen gebraucht, welche scharenweise und an der Oberfläche leben. Es ist eine senkrecht im Wasser schwebende, von der Oberfläche an mehrere Meter tief hinabhängende Netzwand, welche mit dem Strome treibt oder von Segelbooten gezogen wird und in deren Maschen die Fische mit den Köpfen sich festrennen. Diese Fischerei ist die schwierigste, aber auch ertragreichste, sie erfordert seetüchtige Fahrzeuge und Mannschaft und ist eine treffliche Vorschule für die Marine. „Der Hamen oder Ketscher ist eigentlich nur ein vom Ufer aus in Binnengewässern anwendbarer Schöpfapparat und bedarf keiner Beschreibung. Dasselbe gilt von dem sog. Wurfnetz und dem Senknetz. Die Binnenfischerei in den süßen Gewässern ist die leichteste, mit Angel, Hamen, Stell-⸗ und Zugnetzen betriebene Art der F.; in höchster Blüte 165. sie in China, Sibirien, Rußland, Schweden, Gro britannien und Frankreich; in Deutschland steht Ostpreußen in erster Linie. Ihre wichtigsten Gegenstände sind in Flüssen die verschiedenen Störarten (in Rußland fängt man jährlich über 2 Mill. kg Störe mit einem Ertrag von über 5 Mill. Rub.) und die lachsartigen Fische (namentlich in den sibir. Strömen, in Nordamerika und in Großbritannien, wo der Ertrag der Lachsfischereien jährlich allein 12 Mill. Mark beträgt), ferner Maifische (Alsen), namentlich der amerik. Shad, Aale, Nasen, Stinte und Neunaugen. In Landseen fängt man, wie im nördl. Deutschland und südl. Schweden, vornehmlich den Brachsen, im Ladogasee, den Alpen⸗ und einigen norddeutschen Seen die Maränen, Renken und Felchen. In kleinern Seen und Teichen bildet neben Karauschen, Weißfischen, Schleihen, Hechten und Sandern der Karpfen den Hauptgegenstand des Fanges und zugleich den einer rationellen Teichwirtschaft (s. d.). à. schnellfließenden Bächen fängt man Forellen, Aschen, Grundeln u. a. Die Erträge der Binnenfischereien sind in den volkreichern Ländern Europas in den letzten Decennien allgemein sehr heruntergegangen, eine natürliche Folge der enormen Steigerung des Konsums und dadurch herbeigeführter Überfischung verbunden mit einer Vernichtung der Laichplätze und Störung des Laichgeschäfts durch Flußregulierungen, Eisenbahnbauten und Industrieanlagen, sowie einer durch Entwaldung hervorgerufenen Verminderung der Pflanzennahrung in den süßen Gewässern. Zur Wiederbevölkerung der verödeten Gewässer dient namentlich die künstliche Fischzucht (s. d.); viel wichtiger aber sind sachgemäße Fischereigesetze, welche jetzt fast in allen europ. Staaten bestehen und den Schutz der Gewässer gegen eine sinnlose Ausbeutung bezwecken. Das seit 1874 bestehende preuß. Fischereigesetz gipfelt wesentlich in einer staatlichen Beaufsichtigung der F. durch Fischereimeister und in der Feststellung von Schonzeiten und hat das System der sog. absoluten Schonzeit eingeführt, wonach für sämtliche im Frühjahr laichende Fische (wie der Barsch und die karpfenartigen Fische) vom 10. April bis 14. Juni und für die im Winter laichenden lachsartigen Fische vom 15. Okt. bis 14. Dez. der Tuste verboten ist. Fast überall hat sich jedoch dies System als unpraktisch erwiesen, weil eine monatelange, absolute Beschränkung eines so wichtigen Gewerbes, wie die F., undurchführbar ist und die unvermeidlich zu erteilende Erlaubnis, an einzelnen Tagen ausnahmsweise zu fischen, zu einer urchbrechung des ganzen Gesetzes führen muß und die Kontrolle unmöglich macht. Die meisten Sachveriven O haben sich iude für das System der relativen Schonzeit entschieden. Danach ist nur für die während der für jede einzelne Art zu bestimmenden Laichzeit verboten, natürlich mit Ausnahme der geschlossenen Privatgewässer. Durch die Einführung eines solchen absoluten Verbots, aber einer den Eigentümlichkeiten der einzelnen Fischarten und Gegenden Rechnung tragenden relativen Schonzeit wird nicht nur die Kontrolle erleichtert, s ondern auch berechtigten Beschwerden Genüge gethan. Kußerst wichtig für einen rationellen Betrieb der Binnenfischerei ist die Bildung von Genossenschaften und Vereinen unter den Interessenten, wie solche in Deutschland bereits in großer Zahl bestehen; unter ihnen hat sich der Deutsche Fischereiverein zu Berlin große Verdienste erworben. ö Die Seefischerei, an den Küsten und in Buchten meist mit großen Zugnetzen, auf offener See mit Angeln und Treibnetzen betrieben, ist zwar weit schwieriger als die Binnenfischerei, aber auch weit lohnender. Ihr wichtigstes Objekt ist zunächst der Kabeliau oder Dorsch mit seinen Verwandten, dem Schellfisch u. a., die zu Klippfisch, Stockfisch, Laberdan, Leberthran (aus Dorschleber) und Fischguano verarbeitet einen großartigen Handelsartikel bilden. Auf der Bank von Neufundland und den angrenzenden Gebieten, wo von Anfang Juni bis Mitte September über 20000 Fahrzeuge mit je 7—8 Mann Besatzung von den brit. Kolonien, Nordamerika und Frankreich aus mit Angeln und Netzen fischen, beträgt der Wert des jährlichen Fangs über 30 Mill. Mark. Bei Norwegen, westlich von den Lofoten, wird von Rene bis April der Fang auf den Skrei oder großen Bankdorsch betrieben, hauptsächlich mit Angeln, bei dem mehr als 16000 Fahrzeuge mit über 70000 Menschen aus allen Teilen Norwegens beschäftigt sind und ihre Beute nach dem Hauptstapelplatz Bergen bringen. Andere reiche Kabeljaugründe liegen bei Island, wohin jährlich 250 franz. Fahrzeuge mit 4300 Mann gehen, bei den Schumaghininseln (Aleuten), im Schotstischen Meere, in der Beringsstraße und bei der Doggerbank in der Nordsee; noch reichere, aber noch nicht ausgenutzte scheinen sich bei Spitzbergen zu befinden. Nächst den dorschartigen Fischen sind die heim Morden (ering und Breitling oder Sprott im Norden Europas, Pilchard oder Sardine und Anchovis oder Sardelle im Süden, Menhaden oder Bunker an der Nordostküste der Vereinigten Staaten) die wichtigsten Objekte der Seefischerei. Am großartigsten ist der Fang an der Ostküste Großbritanniens, wo Schotten, Engländer und Holländer von Juli bis September auf Heringe die Hochseefischerei betreiben. Schottland allein besitzt 7000 Heringsfahrzeuge, deren Treibnetze aneinander geknüpft eine Länge von 19000 km haben. Die Schotten allein fangen jährlich über w1000 Mill. Heringe. An der norweg. Küste unterscheidet man den Fang des Frühjahrsfisches (an der Südwestküste von Ende Januar bis Anfang April) von dem des Sommer⸗ oder Fettherings in den Sommer⸗ und Herbstmonaten, welcher gegenwärtig der bedeutendste ist. Der Wert des gesamten norweg. Herings⸗ und Sprottfanges betrug von 1869—78 im Mittel etwa Mill. Mark jährlich, im Maximum 13 Mill. Mark. Im Mittelmeer ist der Fang des Pilchard (Sardine) und des Anchovis kaum weniger bedeutend als der des Herings im Norden. Der deutsche Heringsfang, ist nur an den Ostseeküsten (Eckernförde, Travemünde, Hela u. a.) bedeutend, Hochseefischerei wird nur von Emden aus von einer staatlich unterstütz⸗⸗ ten Aktiengesellschaft betrieben. An dritter Stelle als Objekt der Seefischerei stehen die mit Angeln, Stell⸗ oder Schleppnetzen gefangenen Plattfischarten, wie Heilbutt, Steinbutt, Scholle, Flunder, Seezunge u. a.; in der Nordsee sind das Wattenmeer und die Doggerbank Hauptfangplätze. Sonstige wertvolle Seefische sind noch die aund droß⸗ (Italien) und Makrele. Über Walfang und Robbenschlag, welche als Teile der Seefischerei betrachtet werden, s. die betreffenden Artikel. Der Gesamtertrag, den die einzelnen Staaten jährlich aus der Seefischerei gewinnen, läßt sich für Großbritannien auf 80—90 Mill. Mark, für Frankreich auf 60—70 Mill. Mark, für Norwegen auf 25—30 Mill. Mark veranschlagen. Alle diese Länder exportieren einen großen überschuß, während in Deutschland nach Hensen die Einfuhr an uberse die Ausfuhr noch jährlich um 30 Mill. Mark übersteigt. Um wissenschaftliche Grundlagen für den Betrieb und die Erweiterung der Seefischereien zu finden, sind in den letzten Decennien in vielen Staaten wissenschaftliche Kommissionen zur Erforschung der Meere eingesetzt. Die wichtigste ist die United States Fish Commission in Nordamerika, welche jähruch umfangreiche und wertvolle Berichte veröffentlicht; in Deutschland besteht seit 1870 eine Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der deutschen Meere in Kiel, welche Jahresberichtes herausgibt. In Norwegen und Schweden sind schon seit Mitte des 19. Jahrh. berühmte Forscher, wie Nilsson, Arel Boeck, G. O. Sars, Ljungmann u. a. in dieser Richtung thätig. Aus der ziemlich umfangreichen Litteratur über die F. sind hervorzuheben: Wittmack, «Beiträge zur Fischereistatistik des Deutschen Reichsd (Berl. 1875); von dem Borne, «Fischereiverhältnisse des Deutschen Reichs» (Berl. 1882); Benecke, Gönder F. und Fischzucht in Ost⸗ und Westpreußend (Königsb. 1881); Döhl, «Die Fischereigesetzgebung des preuß. Staatso (Berl. 1875); Peyrer, Fischereibetrieb und Fischereirecht in Osterreich» (Wien 1874); Sturz, Der Fischfang auf hoher See und rationell betriebener Küstenfischfange (Berl. 1862); Lindeman, Die arktische F. der deutschen Seestädte 1620—18685 (Gotha 1869); derselbe, «Die Seefischereien »(Gotha 1880); Marcard, «Darstellun der preuß. Seefischerei und ihre jetzige Lager (Berl. 1870); Hensen, aüber die Befischung der Küstenp (Berl. 1874); derselbe, Resultate der statistischen Beobachtungen über die F. an den deutschen Küsteno (in den «Jahresberichten der Kommission zur Untersuchung der deutschen Meere in Kiel vo) (Berl. 1878); Heincke, »Die nutzbaren Tiere der nordischen Meere und die Bedingungen ihrer Existenzo (Stuttg. 1882). Von periodisch erscheinenden O riften sind außer den Cirkularen des Deutschen Fischereivereins zu erwähnen: Die deutsche Fischereizeitungo (Stettin) und die mustergültige Nordisk Tidsstrift for Fiskeris (Kopenhagen). Über die Geschichte der F. vgl. Heidenreich, «Zur Geschichte des Heringsfangs und des Heringshandels in alter und neuer Zeito (Stett. 1882); Landau, 4Beiträge zur Geschichte der F. in Deutschlando (Kass. 1865).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 845Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Tierreich 6