FeedFixgeschäft
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Fixgeschäft nennt man ein solches Geschäft, welches an einem ganz bestimmten (genau fixierten) Termin oder innerhalb einer ganz bestimmten Frist zu erfüllen ist. Das F. ist regelmäßig Lieferungsgeschäft (s. d.) und spielt seine Hauptrolle im Gebiete der Börsenspekulationen; als Differenzgeschäft (. d.) intendiert es dann häufig nicht wirkliche Lieferung oder wirkliche Abnahme, sondern nur Berichtigung der Differenz zwischen dem verabredeten Preise und dem Kurs, den die betreffende Ware oder das betreffende Papier an dem fixen Lieferungstage ausweist. Wenn eine Partei mit ihrer Leistung im Verzuge ist (s. Mora), so treten nach Handelsrecht strengere Folgen für den säumigen Schuldner ein, insbesondere kann er nicht auf eine weitere Frist zur Nachholung der Erfüllung Anspruch machen (Handelsgesetzbuch, Art. 357), auch kann der Gläubiger auf Kosten des Schuldners die Versäumnis durch eine öffentliche Urkunde (Protest) konstatieren lassen (Art. 358).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 859Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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