Fleischgenuß bei den Juden war, wie auch bei andern Völkern, gesetzlich geregelt. Nur von levitisch reinen Tieren, welche 3 Mos. 11 nach Kategorien beschrieben, ja 5 Mos. 14 einzeln namhaft Lemacht werden, war den Jsraeliten erlaubt, das
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 894Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei