FeedBeharrungsvermögen
Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Beharrungsvermögen, n., auch Crägheit, f., Crägheitsvermögen, n., frz. force f. d'inertie, engl. inertia, lat. vis mnertiae, ist diejenige wesentliche Eigenschaft der Materie, vermöge der kein Körper an und für sich fähig ist, eine Veränderung in seinem eben vorhandenen Zustand hervorzubringen, sondern dazu vielmehr stets der Einwirkung einer Kraft bedarf. So lange also keine Kraft auf einen Körper einwirkt, oder so lange die Kräfte, welche auf einen Körper einwirken, im Gleichgewicht sind, beharrt der Körper in dem Zustand, in welchem er sich eben befindet. Man sieht häufig dieses Gesetz als eine besondere Eigenschaft der Körper an, jedoch ist es nur nothwendige Folge davon, daß die Ursachen von Veränderungen einzig u. allein in der Einwirkung von Kräften zu suchen sind. SM.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 324Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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