Fleischbaum, m., Querholz im Rauchfang zum Anhängen des zu räuchernden Fleisches. FCleischdarre, f. s.Räucherkammer u. Fleischtrockenstube. Cleischfarbe, f., frz. couleur de chair, engl. flesh-colour, setzt man aus Bleiweiß, Lacku. Zinnober zusammen, der man färbt Bleiweiß mit Mennige u reibt es mit Oel u. Terpentin an. Es giebt noch verschiedene Mischungen für diesen Farbenton. Cleischmarkt, m, franz. boucherie, f., engl. shambles, pl. In manchen Städten besteht noch die mittelalterliche Einrichtung der Konzentrirung des Fleischhandels unter dem Vorwand, daß die sanitätspolizeiliche Kontrolirung desselben nur auf diesem Wege möglich sei. Obgleich man nun schon in den meisten Städten einsehen gelernt hat, daß dieser Vorwand bei sorgfältiger Ueberwachung des Schlachtens in einem öffentlichen Schlachthaus in sich selbst zerfällt, u. daß es im Interesse des Publikums liegen muß, wenn Fleisch gleich anderen Lebensmitteln auf verschiedenen Punkten der Stede verkauft wird, so seien doch hier die bei Anlage eines Fles am meisten zu berücksichtigenden Punkte erwähnt. — 1. Der F. liege möglichst in der Mitte der Stadt oder des Stadttheils, der von ihm aus versorgt werden soll. — 2. Er liege an einem gesunden, luftigen Platze, nicht zu sehr der Sonnenhitze ausgesetzt. — 3. Er bestehe aus einer Halle, Fleischhalle, Scharrenhalle, frz. halle f. de boucherie, engl. butchershall, welche hell und luftig gebaut u. mit geräumigen Zugängen versehen sei. In dieser Halle befinden sich reihenweise an beiden Seiten von Durchgangshallen hin geordnet die Fleischbäuke, Fleischstände od. Scharren, frz. éEtal, m., engl. butcher's stall, s3hamble. — 4. Die Durchgangshallen seien mindestens 3 m.breit; jeder Fleischstandod. Scharren erhalte mindestens 2, m. Breite u. 3un. Tiefe, incl. einer 80 —90 em. breiten Ladentafel, die den Raum vom Gange trennt; jeder Scharren sei von dem benachbarten durch eine 2½3 m. hohe Wand getrennt u. habe unter sich einen kleinen Keller. — 5. Die lichte Höhe der Halle sei mindestens 4m.; Ladentafeln, Zwischenwände etc. womöglich aus glattem, hartem Stein, Schiefer, Marmor etc. — 6. Ueberbauung mit Wohnungen etc. ist zu vermeiden. — 7. Wenn irgend möglich, versehe man jede Ladentafel mit Wasserzuleitung zum Abspülen derselben; mindestens muß durch jede Scharrenreihe ein Kanälchen mit fließendem Wasser rinnen, zu Reinigung der Luft, des Fußbodens etc. — 8. Empfehlenswerth ist zum Ganzen Eisenkonstruktion mit Glasdach. Raum, der ca. 700 Kg. Fleisch faßt. Die frischen, unabgewaschenen Fleischstücke werden darin drei Tage lang einer Hitze von 55e ausgesetzt, dann in Knochengallerte getaucht, u. können so an einem kühlen Ort ein Jahr lang aufbewahrt werden.