FeedFleischmehl
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Fleischmehl, Nebenprodukt bei der Bereitung des Fleischertrakts. Die mit Wasser ausgezogenen Fleischmassen werden unter starkem Druck icht wah- und lassen sich dann nach dem Trocknen leicht mahlen. In diesem Zustande wird das Mehsu Europa exportiert und dient als wertvolles Viehfutter. Da aber bei der Bereitung des Extrakts dem Fleische die Nährsalze entzogen sind, so fügt man diese dem F. in Form von etwas Kochsalz und phosphorsaurem Kali vor der Verwendung zu. Das so präparierte F. enthält 70—75 Proz. Eiweißstoffe. 9— 13 Proz. Fett, ebensoviel Wasser und 2—5 Proz. Salze. Die Aie behandelt, samt den Knochen, auf gleiche Weise behandelt, liefern das Fleischenochenmehl, welches als Dungmittel Verwendung findet. leischschau, s. Fleischbeschau. leischschneidemaschine, s. unter Fleischwarenfabrikation: Abbildungen auf der dazugehörigen Tafel, Fig. 7 u. 8. leischschwamm, s. unter Fistulina. leischtaxe. Die polizeiliche, periodisch wechselnde Festsetzung des Preises des Fleisches war, wie die des Brotpreises, vor dem Durchdringen der durrtg noch hir sehr verbreitet und ist auch gegenwärtig noch hier und da zu finden. In Preußen wurden schon durch die Gewerbeordnung von 1845 alle polizeilichen Warentaxen, also auch die F., prinzipiell abgeschafft, und nur die Brottaxe unter besondern Umständen an einzelnen Orten unter Genehmigung des Ministeriums noch für zulässi erklärt. In der Reichsgewerbeordnung ist 10 diese Ausnahme beseitigt worden. In Frankreid dagegen haben die Gemeinden nach dem Municipalgesetz von 1791 noch immer das Recht, Taxen für Fleisch und Brot aufzustellen, und viele haben noch in der neuesten Zeit von demselben Gebrauch gemacht. Ja sogar in Paris selbst wurde noch 1855 ein Versuch mit der F. gemacht, den man aber schon 1858 wieder aufgab, indem man zugleich die bis dahin (seit 1800) beibehaltene Beschränkung der Zahl der Fleischermeister durch die Freiheit dieses Gewerbes ersetzte. Die F. widerspricht jedoch den wesentlichsten Grundsätzen der bestehenden volkswirtschaftlichen Ordnung. Es ist nicht abzusehen, weshalb nicht alle andern Lebensbedürfnisse in gleicher Weise behandelt werden sollen, wenn man die freie Preisbildung der Fleischer ausschließen will. Die Versorgung großer Städte mit Fleisch kann durch eine solche Beschränkung des Verkehrs nur beeinträchtigt werden. Zweifelhafter allerdings ist die 25 Wa der F. auf den Preis. In den G. 1855—58 war der ofsizielle Fleis preis höher als in den Vorjahren, und man erklärte dies eben durch die Taxierung, welche bewirke, daß die Fleischer kein Interesse mehr daran hätten, die Viehpreise herabzudrücken. Andererseits aber sind die Fleischpreise auch nach der Aufhebung der Taxe fast von Jahr zu Jahr gestiegen, und die Möglichkeit, daß die F. wie auch die Brottaxe einigermaßen zur Niederhaltung der Preise beitrug, ist daher durch die Erfahrung nicht ausgeschlossen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 894Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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