FeedGossenrecht
Haus & KücheBau-Lexikon 1881

Gossenrecht, n., s. im Art. Baurecht 8. Goß, m. (Mühlenb.), bei einem Mahlgang der höl⸗ „Izerne Trichter, in welchen das zu mahlende Getreide geschüttet wird. Göß, s. d. Art. Elle. 1Goßsack, m. (Mühlenb.), Schöpfkasten an Mühl1rädern (s. d.). )Goßstein, auch Gußstein, Schüttstein genannt, frz. auge, „f., Evier, m., engl. sink, ist ein ungefähr 3040 em. ins e◻großer, und innerhalb 15 oder mehr em. tiefer Trog von Stein, Gußeisen, Zink, ausgepichtem Holz od. dergl. Man bringt ihn in Küchen gewöhnlich mit der Vorrichtung zum Abwaschen und Reinigen des Küchengeschirres einer Fenstervertiefung in Tischhöhe an. Das Wasser „führt man aus dem Goßstein nach dem Goßsteinloch od. der Schleuse, durch eine Röhre von gebranntem Thon od. von „Kupfer, Zink oder auch gleich den Schlotten von Holz, „meist außerhalb der Mauer hinab. Im Winter sichert man sie durch Stroh oder Emballage vor dem Einfrieren. nUm dies zu vermeiden, legt man sie auch in die Mauer, tsbibliothek Heidelberg jedoch ist eine Reparatur dann schwierig; am besten ist es, das Goßsteinrohr innerlich in der Küche herabzuführen, vergleiche auch Abfallrohr. Damit das Rohr sich nicht verstopfe, muß seine Anfangsöffnung am Becken durch ein Sieb verschlossen sein; gegen das Eindringen des üblen Geruchs, der aus dem Goßsteinloch durch das Rohr aufsteigt, wendet man häufig Wasserschlüsse (waterclosets) an; s. d. Art. Wasserschluß. Auch die Rinnsteine (s. d.) nennt man häufig Goßstein, richtiger Gossenstein, s. Gosse.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 485Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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