Aussetzung der Kinder war und ist bei vielen barbarischen Völkern durch das Gesetz oder doch durch die Sitte gestattet. Der Grund davon ist vornehmlich in der Furcht vor Übervölkerung zu suchen. Unter den Völkern des Altertums sind es die Juden, die Agypter, die Lichen de und die Germanen, bei 24—0 das Aussetzen der Kinder verboten oder nicht Sitte war; dagegen findet sich die Aussetzung seit den ältesten Zeiten bei den Chinesen, Japanern, Hindus, Griechen, Römern und andern Völkern. Bei den heuten wurden die Neugeborenen von obrigkeitlichen Personen untersucht und nur die als lebenskräftig anerkannten in die Liste der Bürger eingetragen; die schwächlichen und krüppelhaften dagegen mußten in einen Abgrund bei dem Berge Taygetos geworfen werden. Gleiche Sitte, wie in Sparta, fand sich auch bei den Dorern auf Kreta. Seltener war in der Zeit nach Solon das Aussetzen in Athen. Da nach dem strengen röm. Rechte der Vater über die in seiner Gewalt befindlichen Kinder ein Recht über Tod und Leben (jus vitae et necis) hatte, so lag darin auch die Befugnis zur Aussetzung. Wie bei den Athenern, so wurde auch bei den Römern das neugeborene Kind vor dem Vater niedergelegt. Nahm dieser es auf, so erkannte er es dadurch als sein Kind an und verpflichtete sich zur Erziehung desselben; nahm er es aber nicht auf, so wurde es ausgesetzt, häufig auf dem Gemüsemarkte in der elften Region der Stadt, auch wohl vor der Thüre kinderloser Leute, oft auch an abgelegenen Orten. Doch wurde diese Befugnis durch die Zwölftafel-Gesetzgebung dahin beschränkt, daß nur monströse und 1 Philofou Kinder ausgesetzt werden sollten. Selbst Philosophen wie Plato und Aristoteles halten die Aussetzung für erlaubt. Das Christentum trat dieser barbarischen Sitte kraftig entgegen und beeinflußte die spätere röm. Kailergesezgebung. Die Kirchenväter eifern nachdrücklich dagegen und sehen das Aussetzen für ebenso strafbar an als den Mord der Kinder. Da aber das Aussetzen bei den Heiden nicht sogleich verhindert werden konnte, so wurde hier und da verordnet, die Kinder wenigstens vor den Kirchengebäuden auszusetzen, und zu diesem Zwecke war gewöhnlich vor den Kirchthüren ein weites Becken angebracht. Das erste ausdrückliche Verbot des Aussetzens scheint in die Regierung der Kaiser Valentinian, Valens und Gratian (374⁴ n. em Aus fallen, obgleich schon Konstantin d. Gr. dem Aussetzen entgegengewirkt hatte. Die mittelalterliche Kirche 1 ber das Verbot der Aussetzung weiter aus, in der Vorschrift, daß auch Hilflose uberhaupt nicht ausgesetzt oder verlassen werden sollten. Dieser veränderte Begriff der Aussetzung ist auch in die neuere Gesetzgebung übergegangen. Aussetzung wird durch das Deutsche Strafgesetzbuch (§. 221) zu den Verbrechen gegen das Leben gerechnet und kann P. nur * Kinder, sondern überhaupt gegen Personen, die wegen jugendlichen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit Hn sind, begangen werden. Je nachdem die Aussetzung ohne Nachteile bleibt oder Körperverletzungen und Tod des Ausgesetzten nach sich zieht, hat das Gesetz die Strafe abgestuft, deren die Eltern selber es sind, welche die A. begingen, und drei Monate für andere Personen. Aussig, Hauptstadt einer böhm. Bezirkshauptmannschaft an der Mündung der Biela in die Elbe baen. Ufer) und an der Prag-Bodenbacher Eisenahn, von welcher sich hier die Bahn nach Teplitz abzweigt und in welche vom rechten Elbeufer mittels einer Fahr⸗ und Gehbrücke die Nordwestbahn einmündet, liegt 15 Em von der sächs. Grenze in gen Gegend, zählt (1880) 16 506 E. und ist der Sitz einer Bezirkshauptmannschaft, eines Bezirksamts, eines Gerichts sowie eines Steuer⸗, Zoll-Post⸗ und Telegraphenamts. Die Stadtkirche, angeblich schon 826 gegründet, enthält ein schönes Madonnenbild von Carlo Dolce, ein Geschenk des Ismael Mengs, dem hier 1728 sein Sohn daehen. eboren ward. Die Stadt ist in raschem zabt lühen begriffen. Unter den industriellen Etablissements sind die großen Wollwarenmanufakturen, eine Maschinenfabrik, eine Teer⸗ und Theralitfabrik, die große Chemikalienfabrik des österr. Vereins für chem. und metallurgische Produktion (mit 800 Arbeitern), eine Glashütte, eine Paraffin- und Wagenölfabrik, eine Fabrik ätherischer Ole, eine en. Senr bede und zwei Lackfabriken hervorzuheben. ehr bedeutend ist der Schiffbau, der jährlich an 600 Zillen liefert, welche samt Ladung zumeist in Berlin. Magdeburg und Hamburg verkauft werden. Die vorzüglichste Erwerbsquelle der Bewohner A.s bildet jedoch der Handel mit Obst, das in der ganzen Umgebung unter besonders günstigen Umstanden gebaut wird, dann mit Getreide, Mineralwässern, Holz und den Braunkohlen der Umgegend (iährlich an 40 Mill. Ctr.), die meist auf dem Strome und der Eisenbahn ausgeführt werden. A. war einst stark befestigt. Es wurde 1426 von den Hussiten zerstört, die auch 18. Jan. desselben Jahres die Meißner bei dem nahen Dorfe Predlitz und 15. Juni dieselben auf der 4 km entfernten Biehanj schlugen. A. brannte 1583 ab; 1639 ward es von den Schweden unter Baner erobert. Ungefähr 5 Em entfernt liegt das Schlachtfeld von Kulm. Ein Vergnügungsort ist die Ferdinandshöhe mit reizender Fernsicht; viel besucht werden auch die Ruine Schreckenstein und die sog. Wostrai. — Die Bezirks hauptmannschaft A. zählt auf 355,85 akm 62552 E.