Fraktion (lat.), die zu einer Korporation vereinigte Gesamtheit der zu einer und derselben polit. Partei eandlun Mitglieder einer parlamentarischen Versammlung. Abgeordnete, die keiner F. angehören, werden als Wilde bezeichnet, Abgeordnete, welche, ohne als eigentliche Mitglieder in einen Fraktionsverband einzutreten, sich doch einer F. eng n den Fre und als außerordentliche Mit-Eönnen an den Fraktionssitzungen teilnehmen önnen, — Hospitanten. Im Deutschen Reichstag be ale ur Zeit folgende F.: Centrum, Nationalliberale, Liberale Vereinigung (Secessionisten), Deutsche Fort rittspartei, Deutsch-Konservative, Deutsche Reichspartei oder Frei-Konservative, Volkspartei, Polen, Sozialdemokraten. Die Welfen und die Abgeordneten für Elsaß-Lothringen bilden keine .½7½ F.; dieselben gelten teils für Wilde, teils als Hospitanten des Centrums.