FeedDeputation (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Deputation (lat.), Entsendung, Abordnung einiger Mitglieder einer größern Vereinigung, welche im Auftrage und in Vertretung der letztern handeln sollen; auch Bezeichnung für die so «Deputiertenv selbst, so z. B. die zur Begrüßung eines Monarchen oder einer auszuzeichnenden Person von einer Gemeinde Entsendeten, die überbringer von Adressen und Bittschriften an die Regierung im Namen einer Versammlung, die Vertreter eines polit., kirchlichen, wissenschaftlichen Vereins bei einer all-Turiuner Zusammenkunft derartiger Vereine u. s. w. orzugsweise gebräuchlich ist der Ausdruck Deputierte für die vom Volke gewählten Mitglieder der polit. Vertretung eines Landes, in Deutschland gewöhnlich Abgeordnete genannt. In Frankreich führt die aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene zweite Kammer den Namen Deputiertenkammer (Chambre des députés). In der preuß. Kreisverfassung kommen Kreisdeputierte als Vertreter des Landrats vor. Deputationen oder Kommissionen nennt man ferner in manchen deutschen Kammern die zur Vorberatung von Gesetzesvorlagen niedergesetzten Ausschüsse. (S. Ausschuß.) Zur Zeit des alten Deutschen Reichs gab es sog. Reichsdeputationen (s. d.) in der Zeit zwischen den Reichstagen, Ausschüsse, welche von letztern mit Erledigung gewisser Geschäfte beauftragt wurden. Die bekannteste und geschichtlich denkwürdigste ist diejenige, welche 1802 niedergesetzt ward, um die Entschädigungsansprüche der Eigentümer der an Frankreich abgetretenen deutschen Landesteile auf dem linken Rheinufer zu regulieren, und sich dieses Auftrags in dem 1803 zu Stande gebrachten Reichsdeputationshauptschluß (s. d.) entledigte. — Nach der preuß. und andern Städteordnungen gibt es in den Gemeinden ständige Verwaltungsdeputationen, welchen einzelne Verwaltungszweige (Schul⸗, Armen⸗, Bau⸗, Steuer⸗, Einquartierungswesen u. s. w.) teils zur Vorbereitung für die entscheidende Beschußfassung der städtischen Organe, teils auch zur eigenen Anordnung und Ausführung innerhalb gewisser Schranken überwiesen sind. zu Manchester 15. April 1785, entlief seinen Vormündern, studierte zu Oxford und schloß sich 1808 einige Zeit den Seedichtern oder Lakisten (s. d.) an, indem er das vorher von Wordsworth bewohnte Haus zu Rydal Mount bezog. Später wandte er sich nach Schottland und schlug seinen Wohnsitz in Laßwade bei Edinburgh auf, wo er in ziemlich dürftigen Verhältnissen und von seinen Freunden unterstützt, bis zu seinem Tode verblieb, welcher 8. Dez. 1859 während eines zeitweiligen Aufenthalts zu Edinburgh erfolgte. Gleich das erste Werk, mit welchem er auftrat, begründete seinen Ruf, und er hat es später nicht zu berbieten vermocht; es sind die autobiographischen Confessions of an English Opium Eatero, 1821 im London Magaziner und 1822 als Buch erschienen. Das Opium war wie bei Coleridge das Verhängnis seines Lebens und trotz alles Ankämpfens konnte er sich nie wieder völlig frei davon machen. Abgesehen von seinen Autobiographic Sketcheso (1853) und den leichfalls autobiographischen Suspiriav, bewegen ch seine übrigen Schriften sämtlich auf dem Felde der Kritik und des ichnet,versal Stets geistvoll und stilistisch ausgezeichnet, verfallen sie doch öfters in ungerechtfertigte und übelwollende Tadelsucht, wobei selbst die Freunde des Verfassers nicht verschont werden; auch verbreiten sie sich über so außerordentlich weit auseinander liegende Gegenstände, daß eine gründliche Sachkenntnis nicht überall erwartet werden kann. Auch mit der deutschen Litteratur hat sich D. beschäftigt und als litterarischer Vermittler zwischen Deutschland und England gewirkt; seine Stellung ähnelt in dieser Hinsicht derjenigen Carlyles. Gesamtausgaben seiner Werke erschienen zu Boston (20 Bde.) und zu Edinburgh (14 Bde., 1862 fg.). Vgl. H. A. Page, De Quincey. His life and writingso (2 Bde., Lond. 1877).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 66Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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