Frautische Alp, s. Frankenjura. ränkische Fürstentümer hießen die Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, solange sie preußisch waren (1791—1806). Fränkischer Hocken (Haken oder Handstab), mittelalterliche Waffe, ein kurzer Stab mit Eisenspitze und Widerhaken. Fränkischer Jura, s. Frankenjura. ränkische Kaiser oder Salische Kaiser, die röm. Kaiser und deutschen Könige Konrad II., Heinrich III., Heinrich IV. und Heinrich V., welche 1024—1125 regierten. [zogtum). ränkischer Kreis, s. unter Franken (Herränkisches Recht. Das Recht des german. Volksstammes der Franken, dessen hauptsächlichste Denkmale die Lex Salica, die Lex Ripuariorum und die Kapitularien oder Gesetze der Könige sind, ist für die deutsche Rechtsentwickelung von großer Bedeutung geworden. Das deutsche Königtum ist fränk. Ursprungs, die Ordnung der Reichsregierung, der Gauverfassung, des Gerichtswesens, des Heerbanns sind fränk. Einrichtungen, ebenso wie das Lehnrecht. Die Rechte der übrigen deutschen Stämme sind auf diesen Gebieten nahezu verdrängt, auf den Gebieten des Strafrechts, des Prozeß⸗ und Privatrechts vom fränk. Recht vielfach beeinflußt worden. Auch in Frankreich, besonders in den nordfranz. Coutumes und in England, hier durch die normann. Eroberung, hat das fränk. Recht einen tiefen Einfluß geübt. Fränkisches Reich. Das von Chlodwig (si d.) 486 gegründete neue Reich stieg rasch zur größten Bedeutung unter den german. Staaten der Völkerwanderungszeit auf. Es vereinigte die Salischen, Ripuarischen und Kattischen Franken, sowie die Alamannen mit den eroberten keltoroman. Bestandteilen, verschmolz allmählich die in Gallien angesiedelten Burgunder und Westgoten mit sich und ward durch Annahme des orthodoxen Christentums der Mittelpunkt und Träger der röm. Kirche im Abendlande. Zwar teilten nach Chlodwigs Tode (511) seine Söhne das +.— und eine gewisse +r. zwischen dem mehr germanischen östlichen (Austrasia) und dem mehr romanis chen westl. Teil (Neustria) zeigte sich früh; aber gleichwohl breitete sich die fränk. Herrschaft nach Süden durch die Besiegung der Burgunder, nach Osten durch Unterwerfung der Thüringer, später auch der Bayern mächtig aus. Nach dem Aussterben seiner Brüder und ihrer Söhne vereinigte Chlothar I. das ganze Reich auf kurze Zeit (558—561). Von seinen vier Söhnen ward es jedoch abermals geteilt und durch den Familienkrieg, den Brunehilde und Fredegunde anfachten, der Ckoibar blutiger Greuel, bis Chlothars Enkel, Chlothar II., es wieder vereinigte (613). In dem Verhältnis, als die innern Fehden die Kraft des merovingischen Hauses lähmten und die Dynastie selbst physisch und sittlich verfiel, wuchs die Macht der geistlichen und weltlichen Herren. Namentlich tauchte allmählich an der Seite des Königtums und bald über ihm die Würde des Majordomus (s. d.) auf, deren sich die Aristokratie zu bemächtigen wußte. Schon unter Dagobert J. (628 — 638), dem letzten thätigen Merovinger, erscheint Pippin (von Landen) im Bunde mit Bischof Arnulf von Metz als Majordomus, und wenn auch des letztern Sohn Grimoald, mit dem Versuch, die Königswürde in seine Hand zu bringen, noch scheiterte (656), so arbeitete sich doch allmählich in den frrtern Pi Kämpfen zwischen Austrasiern und Neutriern Pippin (s. d.) von Heristal über alle Nebenbuhler empor und erlangte durch den Sieg bei Tertri die alleinige Majordomuswürde (687). Damit war die Macht des karolingischen Hauses gegründet. (S. Karolinger.) Pippin (gest. 714), der schon princeps regiminis oder subregulus genannt wurde, befestigte wieder den lockern Verband des Fränkischen Reichs, stellte die Heeresfolge wieder her und breitete die fränk. Waffenmacht nach Osten über die losgerissenen deutschen Stämme aus. Sein Sohn, Karl Martell (714—741), behauptete die Stellung des Vaters, bekriegte mit Erfolg die Friesen und ward durch die Siege über die Araber (732—737) der Retter der rechtgläubigen Christenheit. Das Königtum der Merovinger (s. d.) war so bedeutungslos geworden, daß Karl Martells Sohn und Nachfolger, Pippin der Jüngere (741—768), nach glücklichen Kriegen gegen die Alamannen, Bayern und Sachsen es wagen durfte (752), den letzten Merovinger ins Kloster zu stoßen und mit Hilfe der röm. Kirche selbst den Königsthron zu besteigen. Durch die Caaname. Kriege gegen die einzelnen deutschen tämme, durch die Besiegung der Longobarden (754—755) wurde das Fränkische Reich zum angesehensten Staate im Abendlande, während zugleich die systematisch betriebene Bekehrung zum Christentum, namentlich durch Bonifacius, und die dem röm. Bischof 5 die Longobarden gewährte Hilfe das Band zwischen der röm. Kirche und dem Frankenreich immer fester ——⁷⁷ und jene Übertragung der abendländ. Kaiserwürde auf die fränk. Könige vorbereitete, die unter Pippins 88 m erfolgte. Nach Pippins Tode teilten anfangs seine Söhne, Karl und Karlmann, die Regierung, bis sie 771 nach des letztern Tode Karl der Große allein übernahm. Er begann mit der Unterwerfung der noch widerstrebenden deutschen Stämme unter das Rordoiter Die Dänen im Norden, die Wenden im ordosten, die Avaren im Südoften wurden mit 77⁴4 er 79) ein Zug nach Nordspanien degen die zum ersten mal die meisten german. und roman. Stämme unter Einem Haupte vereinigte. Den natürlichen Abschluß bildete dann das weltgeschichtliche Ereignis in Karls d. Gr. Regierung, die KaibemFran von 800, die den 4½ Bund zwischen dem Frankenreich und der röm. Kirche neu besiegelte und die Einheit des Weströmischen Reichs wiederherstellte. Nach Karls d. Gr. Tode (814) übernahm sein Sohn, Ludwig der Fromme, die Leitung des ungeheuern Reichs, ohne freilich im Innern und nach außen die vom Vater ererbte Macht bewahren 5 können. Zwistigkeiten in der Familie, ungeschickte eilungen unter zeinen Söhnen erster und zweiter Che, das Bestreben der weltlichen und eitlichen Aristokratie, die königl. Macht zu schwächen, verwickelten den Kaiser in eine Reihe von Demütigunlebt und innern Kriegen, deren Ende er nicht erebte. Unter seinen Söhnen wütete der Bürgerkrieg bis zur Schlacht bei Fontenay (841), nach welcher das Widerstreben der Völker 26 um Frieden nötigte. — dem Vertrage von Verdun (843 ward das Reich geteilt. Das deutsche Land östli vom Rhein mit dem Wormsgau, Speiergau und Nahegau, doch ohne Westfriesland, war Ludwigs des Deutschen Anteil, dem noch geraume Zeit der Name Ostfranken verblieb. Westfranken, wo sich die Verschmelzung der german. Einwanderer mit der kelt. röm. Bevölkerung zur franz. Nationalität allmählich vollendete und der Name 4½ sich auf die Dauer erhielt, fiel an Karl den Kahlen. Den schmalen Landstrich zwischen beiden Reichen von der Nordsee Unt an der Schelde, Maas und Mosel, auf dem linken Rheinufer und am Rhöne bis zum Mittelmeer erhielt Lothar nebst Italien und der Kaiserwürde. Obwohl der Gedanke der kaiserl. Einheit noch nicht aufgegeben war, Ides doch von nun an die einzelnen Bestandteile des Reichs ihren eigenen Weg der Entwickelung. (S. Deutschland und Deutsches Reich und Frankreich. Vgl. Bornhak, «Geschichte der Franken unter den Merovingerno (Bd. 1, Greifsw. 1863); Gerard, istoirè des Francs d'Austrasien (2 Bde., Brüss. 1865); Richter, Annalen des Fränkischen Reichs im Zeitalter der Merovingero (Halle 1873); Waitz, Kiel 1870—78 fg.); Sohm, «Fränk. Reichs⸗ und Gerichtsverfassungo (Weim. 1871).