FeedFreie Städte
Recht & StaatBrockhaus 1882

Freie Städte, au Freistädte nannte man seit der Mitte des 14. Jahrh. eine Anzahl der bedeutendsten deutschen Reichsstädte, besonders Köln, Mainz, Worms, Speier, Straßburg, Basel, Regensburg; ihnen ähnlich waren Metz, Trier, Erfurt Magdeburg u. a. Es waren alles ursprünglich Bischofsstädte, die sich aber im Laufe des 13. und in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. von der Gewalt ihrer geistlichen Herren losgekämpft und neben diesen fast die Stellung einer verbündeten Macht errungen hatten. Das Recht der Selbstbesteuerung oder direkten Abgabenerhebung für die Hoftage und die Heerfahrt des Königs, Heerbann und Besatzungsrecht, meist auch die Gerichtshoheit lagen in ihren Händen. Auch das Verhältnis der Freien Städte zu dem Reich war sehr lose. Sie waren gleich den andern Ständen den Beschlüssen der Reichstage, wo sie die «Standschafte hatten, unterworfen, mußten dem Kaiser als Reichsoberhaupt huldigen und vor dem Hofgericht desselben zu Recht stehen, ferner den König, sobald er zu ihnen kam, beherbergen und bei dem ersten Einritt reich beschenken. Sonst aber waren sie von regelmäßigen Reichssteuern und dem gewöhnlichen Reichsheerdienst frei, durften auch nicht vom Reich verpfändet werden. Nur bei den Romzügen hatten auch die Freien Städte Heerdienst zu leisten, beziehungsweise dafür zu steuern. Auf den Reichstagen saßen sie mit den Reichsstädten auf einer Bank u. s. w. Von diesen mittelalterlichen Stadtrepubliken sind zu unterscheiden die Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck, welche als die letzten deutschen Hansestädte 1810 von Napoleon J. annektiert, aber vom Wiener Kongreß nebst Frankfurt a. M., der Residenz des Fürsten Primas, als Freie Städte anerkannt wurden. Als solche traten sie 8. Juni 1815 dem Deutschen Bunde bei. Außer diesen vier Städten in Deutschland wurde durch den Wiener Kongreß auch Krakau unter dem Schutze Rußlands, Osterreichs und Preußens als Freie Stadt erklärt; nach dem poln. Aufstande von 1846 ward indes Krakau dem österr. Galizien einverleibt. In Deutschland wurde infolge des Deutschen Kriegs von 1866 Frankfurt dem preuß. Staate einverleibt, während Hamburg, Bremen und Lübeck Glieder des Norddeutschen Bundes und 1871 des neuen Deutschen Reichs wurden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 265Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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